Zugang zum Arbeitsmarkt: In Aschaffenburg bleibt die Vorrangprüfung für Flüchtlinge

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Von Dezember 2015 bis Juni 2016 hat die Agentur für Arbeit bei 165 Asylbewerbern und Geduldeten die Zustimmung für die Aufnahme einer Arbeit nach einer Vorrangprüfung erteilt. 67 Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge konnten in Arbeit einmünden ohne eine Vorrangprüfung. „Mit diesen Zahlen stehen wir in Bayern im Mittelfeld.“ Maria Haas, Geschäftsführerin operativ der Agentur für Arbeit Aschaffenburg ist ganz zufrieden.

In dieser Woche ist die Verordnung veröffentlicht worden, mit der Bundesarbeitsministerin Nahles den Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge erheblich erleichtert. In 133 von insgesamt 156 Agenturbezirken der Bundesagentur für Arbeit wird die Vorrangprüfung bei der Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten für die Dauer von drei Jahren ausgesetzt.

Flüchtlinge, über deren Antrag auf humanitären Schutz noch nicht entschieden wurde, haben nach drei Monaten Aufenthalt grundsätzlich Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung setzt bislang regelmäßig voraus, dass die Agentur für Arbeit prüft, ob bevorrechtigte inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Beschäftigung zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung) und die Flüchtlinge nicht zu ungünstigeren Bedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden (Prüfung der Beschäftigungsbedingungen wie Lohn, Arbeitszeit und andere Regelungen). Die Beschäftigungsbedingungen der Flüchtlinge werden von den Agenturen für Arbeit weiterhin in allen Agenturbezirken geprüft.

Mit der neuen Verordnung, die in enger Abstimmung mit den Bundesländern erstellt wurde, wird festgelegt, in welchen Agenturbezirken der Bundesagentur für Arbeit künftig die Vorrangprüfung entfällt. Durch die Beteiligung der Länder wurde sichergestellt, dass die regionale Arbeitsmarktlage angemessen Berücksichtigung findet. Die neue Regelung erfasst 133 der insgesamt 156 Agenturbezirke. Die verbleibenden 23 Agenturbezirke, in denen weiterhin innerhalb der ersten fünfzehn Monate des Aufenthalts eine Vorrangprüfung bei Asylbewerbern und Geduldeten durchgeführt wird, befinden sich in Bayern (Aschaffenburg, Bayreuth-Hof, Bamberg-Coburg, Fürth, Nürnberg, Schweinfurt, Weiden, Augsburg, München, Passau, Traunstein), in Nordrhein- Westfalen sowie in Mecklenburg-Vorpommern.

Der Verbleib der Vorrangprüfung in Aschaffenburg erklärt sich mit der schlechteren Arbeitslosenquote des Bayerischen Untermain im Vergleich zum Landesdurchschnitt. In Aschaffenburg betrug die Quote im Juli 3,6 Prozent, in Bayern 3,3 Prozent.

Autor:

Agentur für Arbeit Pressestelle aus Aschaffenburg

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