Steuererklärung 2013: Welche Folgen hat eine verspätete Abgabe?

Bearbeitet ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31. Dezember.
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Wer bis jetzt seine Steuerunterlagen noch nicht beim Finanzamt abgegeben hat, sollte jetzt schnell sein. Der 31. Mai ist der letzte Abgabetermin für die Steuererklärung für alle, die zur Abgabe verpflichtet sind. Wer die Abgabefrist für seine Steuererklärung verpasst, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen.

Wie hoch der Zuschlag ausfällt, beschließt das Finanzamt nach eigenem Ermessen. Das können unter Umständen bis zu zehn Prozent des festgesetzten Steuerbetrags, maximal aber 25.000 Euro sein. Seine Höhe ermittelt der Finanzbeamte unter anderem mit Hilfe folgender Kriterien:

• Dauer der Fristüberschreitung
• Höhe der Nachzahlung
• Vorteile aus der verspäteten Abgabe
• Verschulden und die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen

Den Bescheid über die Höhe des Zuschlags erhalten Betroffene gemeinsam mit ihrem Steuerbescheid postalisch.

Spätere Abgabe, höhere Gebühren

Je später die Steuerunterlagen abgegeben werden, desto höher können unter Umständen die Gebühren ausfallen. Im schlimmsten Fall schätzt der Finanzbeamte die Besteuerungsgrundlage, wodurch Betroffene gegebenenfalls höhere Steuern zahlen, als es eigentlich der Fall wäre.

Ausweg: Formlos Fristverlängerung beantragen

Wer auf Grund fehlender Unterlagen oder wegen einer Krankheit seine Steuerunterlagen nicht bis zum 31. Mai abgeben kann, kann bei seinem zuständigen Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten. Ein formloses Schreiben an den zuständigen Sachbearbeiter mit einer kurzen Erklärung genügt. In der Regel stimmt das Finanzamt einer Fristverlängerung bis zum 30. September zu.

Alternativ können Steuerzahler auch eine unfertige Steuererklärung bis zum 31. Mai einreichen. Wichtig ist hierbei, dass ein Hinweis erfolgt, dass die fehlenden Belege und Unterlagen schnellstmöglich nachgereicht werden. Eine Steuererklärung gilt nämlich auch dann als abgegeben, wenn sie Mängel hat. Dieses Vorgehen sollte allerdings nicht die Regel sein.

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Bearbeitet ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31. Dezember. Das bedeutet: Die Steuererklärung für 2013 muss erst am 31. Dezember 2014 abgegeben werden.

Autor:

meine-news.de Redaktion aus Miltenberg

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