Nachbarschaftshilfe Michelstadt: Vortrag zur Vorsorgevollmacht

Vorsorge geht alle Generationen an.

Großes Interesse fand ein Vortrag über die Vorsorgevollmacht am 7. März 2017 im Hotel „Michelstädter Hof“ von Herrn Jochen Allmann, Rechtsanwalt und Notar. Wie schon beim Vortrag zur Patientenverfügung im Vorjahr, konnte der Verein Nachbarschaftshilfe Michelstadt zahlreiche Besucher begrüßen, unter anderem vom Kooperationspartner, der Generationenhilfe Erbach.

Herr Allmann sprach mit dem Thema „Vorsorgevollmacht“ nicht nur die Senio-ren an, sondern auch die jüngere Generation. Wie oft ist es schon vorgekom-men, dass durch Unglücksfälle oder bei Krankheiten die betroffenen Men-schen sich nicht äußern können und eine gesetzliche Betreuung eingesetzt wird. Sie ist dann nicht nur kostspielig, sondern auch äußerst fremdbestimmt. Die „gesetzliche Betreuung“ entzieht der Familie, dem Partner, den Kindern die Möglichkeit, im Rahmen der Familie frei zu entscheiden. Mit zahlreichen Beispielen aus seiner Notar- und Rechtsanwaltspraxis plädierte er eindringlich für eine frühzeitige Vorsorge, um eine staatliche Aufsicht bei einer Betreuung zu vermeiden.

Anhand der vorliegenden Muster-Vollmacht des Bundesjustizministeriums erläuterte Herr Allmann die Eintragungsoptionen. Wichtig ist, dass die ausge-füllte und unterschriebene Vollmacht im Original an die bevollmächtigte Per-son übergeben wurde. Nur der/ die, der/die das Original in der Hand hat, ist auch handlungsfähig, d.h. entscheidungsbefugt für den Betreuungsbedürfti-gen. Es empfiehlt sich dabei die Unterschrift des Vollmachtgebers zumindest durch das Ortsgericht beglaubigen zu lassen. Danach sollte der Eintrag der Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotar-kammer vorgesehen werden. Diese Institution wird dann im Gegenzug einen Ausweis ausstellen, so dass bei Bedarf beispielsweise Krankenhäuser sich über die Betreuungspersonen in Kenntnis setzen können. Bei Vermögenswer-ten, wie Immobilien ist die Beteiligung eines Notars erforderlich und bei schwierigen Fragestellungen durchaus empfehlenswert.

Viele Fragen wurden von den anwesenden Besuchern an den Referenten gestellt. Dieser warb auch dafür, nicht nur die Vollmacht dem Ehepartner, sondern den Kindern, soweit erwachsen, zu erteilen. Somit ist sichergestellt, dass nach Absprache in der Familie im Notfall die Betreuung einsetzen kann.

Ein großer Dank gilt Herrn Allmann für den Vortrag und für die aufschlussrei-chen Antworten. Die Formulare für die Vorsorgevollmacht sind auch bei der Nachbarschaftshilfe Michelstadt im Büro des Stadthauses während der Büro-zeiten erhältlich. Im Übrigen können diese auch von der Homepage http://www.nhv-michelstadt.de des Vereins heruntergeladen werden.

Autor:

Hans Herrmann aus Michelstadt

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