Aus aktuellem Anlass wird vor den folgenden zwei Betrugsmaschen gewarnt

Pressebericht der PI Miltenberg vom 21.10.2016

Ein Bürger erschien bei der Polizei in Miltenberg und teilte mit, dass er eine E-Mail über eine angehaltene Zahlung von PayPal erhalten hat. In dieser E-Mail wurde der Empfänger darauf hingewiesen, dass über sein PayPal-Konto eine Zahlung erfolgen soll, diese jedoch aufgrund Betrugs-Verdacht zunächst gestoppt wurde. Der Geschädigte sollte über einen angehängten Link (Button) seine Daten aktualisieren. Diese E-Mail stammt nicht von PayPal, es handelte sich um eine Phishing-Mail. Über die Eingabe der persönlichen Daten gelangen die Täter an die Kreditkarten- und / oder Bankverbindungsdaten (inkl. Zugangsdaten) der Geschädigten. Im Nachgang werden diese Daten für unrechtmäßige Zahlungen bei online-Bestellungen genutzt.

Wenn Sie eine derartige E-Mail erhalten, öffnen Sie diesen Link nicht und geben Sie keine persönlichen Daten, vor allem keine Kreditkarten- oder Bankdaten über den angehängten Link ein. Sollten Sie unsicher sein, ob es sich tatsächlich um eine E-Mail von PayPal handelt, loggen Sie sich über den Browser in Ihren PayPal-Account ein. Hier können Sie sehen, dass tatsächlich keine Zahlung gestoppt oder angefordert wurde. PayPal bietet auch einen telefonischen Kunden-Service an, dort können Sie bei Unsicherheiten zu erhaltenen E-Mails nachfragen.

Die Polizei warnt ebenso vor betrügerischen Inkasso-Schreiben (Forderungsmanagement), in welchen mit einer Kontopfändung gedroht wird. Die angehängte Kontopfändung erweckt den Anschein eines amtlichen Schreibens und ist somit geeignet, die jeweiligen Empfänger zu verunsichern. In diesen Fällen werden den Schreiben Überweisungsvordrucke beigelegt. Bei den Empfänger-Konten handelt es sich um ausländische Konten. Tätigen Sie keine Überweisungen auf ausländische Konten, die IBAN deutscher Konten beginnt immer mit DE.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich bei der Forderung eines Inkassounternehmens um eine rechtmäßige Forderung handelt, prüfen Sie, ob das Inkassounternehmen in seinem Schreiben erläutert, um welche Forderung es sich handelt und welche Firmen/Personen von diesem Inkassounternehmen vertreten werden. Ein seriöses Inkassounternehmen teilt Ihnen diese Informationen mit und somit können Sie feststellen, ob hier eine rechtmäßige Forderung vorliegt.

Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich auch an den jeweiligen Sachbearbeiter für Betrugsdelikte bei Ihrer Polizeidienststelle wenden.

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