Naturschutz und Landwirtschaft in Einklang bringen

„Bauen im Einklang mit Natur und Umwelt – der naturschutzrechtliche Ausgleich“ lautete der Titel einer sehr gut besuchten Veranstaltung am 8. November 2016 im großen Sitzungssaal des Landratsamts. Thema war die rechtliche Verpflichtung, angesichts des Flächenverbrauchs für Siedlungen und Verkehr naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen bereitzustellen.

Landrat Jens Marco Scherf erläuterte vor Vertretern aus Kommunen, des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie den Bauernobmänner des Landkreises Miltenberg, dass es insbesondere im Einflussbereich des Ballungsgebietes Rhein-Main eine herausfordernde Aufgabe sei, die Nutzungsinteressen von Siedlung, Verkehr, Gewerbe, Landwirtschaft und Naturschutz in Einklang zu bringen.

Zu Beginn zeigte Michael Roßmann, Geschäftsführer des unterfränkischen Bauernverbands, die Belange der Landwirtschaft auf – insbesondere im Hinblick auf den erheblichen Rückgang der landwirtschaftlichen Nutzflächen. Jörg Steinhoff (Regierung von Unterfranken) stellte die gesetzlichen Vorgaben der Eingriffsreglung vor. Dominik Himmler, Geschäftsführer der Bayerischen Kulturlandstiftung, zeigte Praxisbeispiele zu produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen und erläuterte die Vorteile von Ökokonten. Insbesondere durch frühzeitige Planung von Ausgleichsflächen könne seinen Worten zufolge eine jährliche ökologische Verzinsung von drei Prozent angerechnet werden.

Das Erfolgskonzept des „Aschaffenburger Modells“ am Rosenberg durch die Stadt Aschaffenburg sei Maria Quittek (Stadt Aschaffenburg) zufolge nur durch sehr engen Dialog aller Beteiligten möglich. Abschließend zeigte Laura Naudascher (Untere Naturschutzbehörde) gute Beispiele aus der Praxis im Landkreis Miltenberg. Laut einer Landtagsanfrage aus dem Jahr 2015 betrage der Anteil an naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen in Bayern derzeit nur 0,6 Prozent der wirtschaftlichen Nutzfläche. Von diesen Ausgleichsflächen könnten schon jetzt etwa 40 Prozent weiter landwirtschaftlich genutzt werden.

In der Diskussion waren sich alle Gäste einig, dass der Zielkonflikt zwischen den Belangen der kommunalen Entwicklung, des Naturschutzes und der Landwirtschaft nur durch enge Kooperation gelöst werden kann. Bereits im Vorfeld neuer Planungen könnte durch frühzeitige Abstimmung der nötigen Ausgleichsmaßnahmen mit der Landwirtschaft eine Nutzung der Flächen sichergestellt werden. Durch produktionsintegrierte Maßnahmen könne somit auf den Ausgleichsflächen weiterhin eine Wertschöpfung stattfinden. Dies würde auch zu einer höheren Akzeptanz der Ausgleichsmaßnahmen führen, die aus Gründen des Naturschutzes erforderlich sind.

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