Impfen – Pro oder contra?

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Wenn die Augen Ihres Partners leuchten, seine Lippen feucht sind und sein ganzer, heißer Körper bebt…. Lassen Sie die Finger von ihm! Der hat Grippe!

Und damit ist er nicht der einzige. Die Temperaturen steigen derzeit nicht nur auf dem Außen- sondern auch immer noch auf dem Fieberthermometer. Die Grippewelle geht zwar zurück, hat uns aber noch fest im Griff. Nach Behördenangaben erlebt Bayern die stärkste Grippewelle seit fünf Jahren. Aber auch die Masernwelle, die derzeit in Berlin grassiert, sorgt bei uns für Gesprächsstoff. Denn beim Thema Impfen scheiden sich die Geister: Ist eine Impfung sinnvoll oder doch eher ein Geschäft mit der Angst? Dr. Susanne Reysen, vom Gesundheitsamt Miltenberg stand unseren Fragen zu diesem brandaktuellen Thema Rede und Antwort:

„Das Masernvirus kennt keine Altersgrenze und führt aufgrund seiner hohen Kontagiösität bereits bei kurzzeitiger Exposition zur Erkrankung, sollte kein Schutz durch eine entsprechende Impfung oder bereits durchgemachte Masernerkrankung vorliegen.

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen und haben eine hohe Komplikationsrate, die in Abhängigkeit des Alters variiert. Schwere Krankheitsverläufe und Komplikationen sind v.a. bei Säuglingen und Kindern unter einem Jahr bzw. bei Erwachsenen über 20 Jahren nachgewiesen. Da eine Impfung frühestens ab dem 9. Lebensmonat möglich ist, können Kinder jüngeren Alters nur über die sogen. „Herdenimmunität“ geschützt werden, d.h. über einen ausreichenden Impfschutz und eine ausreichende Immunität der Eltern und anderer Bezugspersonen.
Insofern drängen wir auf einen sicheren und vollständigen Impfschutz aller Altersklassen und raten entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut zu folgendem Vorgehen:
• Zweimalige Impfung aller Kinder ab dem vollendeten elften Lebensmonat
• Nachholung dieser Impfung bei allen bisher noch nicht oder unvollständig geimpften Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr
• Einmalige Impfung aller nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unklarem Impfstatus, keiner oder nur einer einmaligen Impfung gegen Masern
Die Impfung erfolgt über einen Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln und ist sehr gut verträglich.
Aufgrund der hohen Erkrankungsrate, gerade unter Erwachsenen, raten wir dringend dazu, den Impfstatus beim nächsten Arztbesuch zu kontrollieren und fehlende nachzuholen.“

Es gibt auch Contrastimmen

Komplikationen, so sehen es Impfkritiker wiederum, gebe es durch das Impfen aber ebenfalls. Und abgesehen davon habe man auch trotz Impfung keinen hundertprozentigen Schutz.

Sicher erinnern sich viele von Ihnen noch an Zeiten, als Impfen kein so sensibles Thema war. Es gab so gut wie keine Masern bei Erwachsenen, weil die Krankheit so ansteckend ist, dass man an ihr in der Kindheit nicht vorbeikam. Sie gehörte einfach dazu.

Besitzen Sie noch einen Impfpass?

Vor 40-50 Jahren wurde an Schulen noch flächendeckend gegen Röteln und Polio geimpft. Einigen klingt heute noch der Satz im Ohr: Schluckimpfung ist süß – Kinderlähmung ist grausam. Da hieß der Arzt kommt und es wurde geimpft. Wir stellten uns in eine Reihe, streckten den Arm hin oder machten den Mund auf, bekam sein Zuckerstück und fertig. Da wurde nicht lange diskutiert. Auch über eventuelle Konsequenzen machten sich Eltern keine großen Gedanken. Der Hauptgedanke war – Hauptsache es schützt. Die Zeit hat sich gewandelt.

Auch die Masernviren haben sich verändert, wie im Rahmen der Genotypisierung nachgewiesen wurde, erläutert Dr. Reysen. Die große Anzahl an Masernerkrankungen in den letzten Monaten sei jedoch nicht auf eine zunehmende Aggressivität der Viren, sondern auf Immunitätslücken durch fehlende Impfung zurückzuführen. So waren ca. 90% der Erkrankten nicht bzw. nur einmalig geimpft. Früher war es eine reine Kinderkrankheit. Die meisten Mütter hatten selbst die Masern und haben dem Säugling dadurch einen längeren Schutz mitgegeben.

Verunsicherung oder Aufklärung

Masern sind hochansteckend und es führt fast jeder Kontakt von Ungeschützten mit einem Erkrankten zur Ansteckung. Darauf weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hin. Zudem können Masern bereits fünf Tage vor Auftreten des Hautausschlags übertragen werden. Sie verbreiten sich über Tröpfcheninfektion und durch den Kontakt mit virenhaltigen Körperflüssigkeiten. Hohes Fieber und der typische Ausschlag sind die häufigsten Symptome, dabei kann es auch zu lebensbedrohlichen Lungen- oder Gehirnentzündungen kommen.

Wir werden heute mit Zahlen und Statistiken konfrontiert die uns teilweise verunsichern. Was also tun? Ärzte können nur raten, entscheiden muss jeder individuell. Wichtig sei, sich neutral zu informieren. Bei der Fülle von Mahnungen, Warnungen und gegensätzlichen Erfahrungen ein schwieriges Unterfangen.

Meldepflicht

Nach dem Infektionsschutzgesetz sind bei Masern sowohl der Krankheitsverdacht, die Erkrankung und der Tod meldepflichtig als auch der direkte und indirekte Erregernachweis in Körpersekreten. Zudem besteht für Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten/-tagesstätten, Heime, Ausbildungseinrichtungen, Ferienlager etc.) ein Besuchsverbot für Erkrankte oder Verdächtige. Dies gilt auch für Personen, die in derselben Wohngemeinschaft leben, wie die an Masern erkrankte (oder erkrankungsverdächtige) Person; diese gilt insbesondere für Geschwisterkinder. Eine Wiederzulassung ist erst wieder möglich, wenn nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist.

Wie sieht es aber generell mit der Impfwilligkeit im Landkreis aus? Die Durchimpfungsrate bei den Einschulkindern im Schuljahr 2012/13 lag, laut Dr. Reysen, für die einmalige Masernimpfung bei erfreulichen 97%. Mit 93,5% für die zweimalige MMR-Impfung liegen wir im Landkreis Miltenberg zwar über dem bayern- und bundesweiten Durchschnitt, erreichen aber noch nicht das WHO-Ziel einer Durchimpfungsrate von 95%. Die Impfbuchkontrolle in den 6. Klassen im Schuljahr 2013/14 zeigte eine Durchimpfungsrate mit zwei Impfungen von 92%. Bezüglich der Durchimpfungsrate für Erwachsene liegen keine regionalen Daten vor. Eine Erhebung des Impfstatus für Erwachsene (veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt 2013.56:845-857) zeigte, dass nur knapp 47% der 30-39Jährigen einmalig gegen Masern geimpft wurden. Die Durchimpfungsrate der 40-49 Jährigen lag nur bei 25%.

Grippe oder was?

Auch die Grippewelle hat uns noch im Griff. Ihr Höhepunkt 2014/15 dauerte von etwa Mitte Februar bis Mitte März 2015 mit teilweise langwierigen und schweren Verläufen. Seit ein paar Tagen sind die Fallmeldungen rückläufig. Derzeit stellt sich sicher vermehrt die Frage: Wie steht es überhaupt mit meinem Impfschutz? Und habe ich eigentlich noch einen Impfpass? Beim Hausarzt können Sie anhand des Impfpasses klären lassen ob neue Impfungen anstehen oder aufgefrischt werden müssen. Haben sie Ihren verloren wird Ihnen ein neuer ausgestellt, hier werden allerdings nur jene Impfungen eingetragen, welche nachweisbar dokumentiert sind. Für die Zukunft empfiehlt daher der Deutsche Hausärzteverband: Der Hausarzt sollte über sämtliche Impfungen stets informiert sein und beispielsweise eine Kopie des Impfpasses vorliegen haben.

Sollte es eine Impfpflicht geben?

Einige Gesundheitspolitiker haben mit Äußerungen, über eine eventuelle Wiedereinführung der Impfpflicht, eine politische Debatte ausgelöst und ernteten natürlich großen Widerspruch. Das ginge dann doch zu weit. Im Fall der Masern sprechen die medizinischen Argumente aber schon für Schutzmaßnahmen. Wie sehen Sie das, liebe Leserinnen und Leser, Ihre Meinung ist gefragt. Setzen Sie Ihre Argumente und Meinung als Kommentar unter diesen Artikel auf meine news.

Autor:

Sylvia Kester aus Miltenberg

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