Geflügelpestverdacht im Landkreis Miltenberg

Im Landkreis Miltenberg wurde ein Verdacht von Geflügelpest durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bestätigt. Es handelt sich um einen einzelnen toten Schwan, der letzte Woche in Stadtprozelten gefunden wurde. Das LGL hat Influenzaviren des Subtyps H5 labordiagnostisch nachgewiesen und Proben zur Bestätigung an das nationale Referenzlabor des Friedrich Löffler Institutes weitergeleitet.

Es handelt sich um den ersten Nachweis von Vogelgrippe im Landkreis Miltenberg. Eine Gefährdung für den Menschen besteht nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht.
Das Veterinäramt weist nochmals eindringlich auf die bestehende Registrierungspflicht für Geflügelhalter sowie die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung der Seuchenverschleppung in Haustierbestände hin.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne, Reiher, Möven usw.) sowie Greifvögel dem Veterinäramt bzw. der Gemeinde oder Polizei zu melden. Tote Tiere sollten grundsätzlich nicht ohne Schutzhandschuhe angefasst werden.

Kontakt:
Landratsamt Miltenberg
E-Mail: veterinaeramt@lra-mil.de
Telefon: 09371 501532

Es besteht weiterhin Stallpflicht und Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten.

Weitere Informationen zur Vogelgrippe finden Sie auf der Landkreis-Homepage. Unter http://www.landkreis-miltenberg.de/Landratsamt/Organisationsuebersicht/Veterinaeramt.aspx
sind die Allgemeinverfügung des Landratsamtes zur Stallpflicht und zum Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen abrufbar. Ebenso wurde eine Verlinkung zum Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit aufgenommen. Das LGL hat speziell für Tierhalter ein Merkblatt erarbeitet, das Maßnahmen auflistet, mit denen der Eintrag der Geflügelpest in Bestände vermieden werden soll. Hier ist insbesondere die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen zu nennen.

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