Dr. Helmut Kaltenhauser: Warum ich mich gegen eine Impfpflicht ausspreche...

Foto: Büro Kaltenhauser

Viele Begriffe sind in der Diskussion und werden leider oft nicht präzise verwendet: Da ist die Rede von Impfzwang, von Impfpflicht, von Impfnachweispflicht bis hin zu Alternativen, die einer Widerspruchslösung ähneln. Dazu ist noch zu unterscheiden, ob solche Vorschriften für alle Bürger oder nur für ausgewählte gesellschaftliche oder berufliche Gruppen oder Einrichtungen gelten sollen.

• Deshalb begrüße ich es, dass im Bundestag ausdrücklich die Entscheidung freigegeben werden soll in dem Sinne, dass keine Mehrheitsentscheidung innerhalb jeder Fraktion herbeigeführt wird, an der sich der einzelne Abgeordnete zu orientieren hätte. Entsprechend sind auch quantitative Abstimmungen innerhalb der politischen Parteien nicht hilfreich. Dabei muss jedem Politiker wie auch jedem Bürger zugestanden werden, dass er/sie in der öffentlichen Diskussion „schlauer wird“, d.h. seine persönliche Einschätzung zu einer Impfpflicht wegen neuer Argumente oder einer anderen Gewichtung vorhandener Argumente ändert.

• Ich selbst bin - nach Abwägung der mir bekannten Argumente (medizinisch, politisch, gesellschaftlich) - gegen eine Impfpflicht für die Allgemeinheit. Denn für mich wiegt der Nutzen einer allgemeinen Impfpflicht, wie immer sie auch umgesetzt werden könnte, die Nachteile für unsere freiheitliche Gesellschaft nicht auf. Eine Impfpflicht für ausgewählte Einrichtungen, die mit besonders vulnerablen Menschen zu tun haben, kann ich aber befürworten.

• Meine ablehnende Haltung zu einer allgemeinen Impfpflicht setzt aber auch voraus, dass ich das Recht habe, im öffentlichen Raum vor Ansteckung geschützt zu sein. Das verlangt einerseits, dass ich dafür Sorge trage, dass ich niemanden anderen anstecke. Andererseits sind aber auch andere verpflichtet, soweit wie möglich dafür Sorge zu tragen, dass sie mich nicht anstecken. Ob dieses „Sorge tragen“ mittels Maske, Test und/oder Impfung/genesen zu geschehen hat, hängt von der jeweiligen Risikosituation ab und ist von Regierung/Verwaltung im Zusammenspiel mit dem Bundes-/Länderparlament festzulegen.

Autor:

FDP- Landtagsabgeordneter Dr. Kaltenhauser aus Landkreis Aschaffenburg

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