Polizeibericht vom 12. April 2020
„Coronavirus“ Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei

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Pressebericht des PP Unterfranken vom 12.04.2020 - Bereich Unterfranken

UNTERFRANKEN. Am Ostersonntag stehen wir bei Tag 23 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.

In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Samstags wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgte stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in zahlreichen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich

· im Bereich Mainfranken auf knapp 50 Fälle,
· im Bereich Main-Rhön auf rund 75 Fälle,
· am Bayerischen Untermain auf knapp 60 Fälle.

Besondere Vorkommnisse

In einem Tattoo-Studio im Landkreis Haßberge sollte ein Gast trotz der bestehenden Betriebsuntersagung tätowiert werden. Dies wurde durch eine Streifenbesatzung unterbunden. Gegen die verantwortlichen Personen wird nun wegen Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz ermittelt.

In Marktbreit löste die Kitzinger Polizei eine Grillparty mit rund zehn Teilnehmern auf. Gegen alle Anwesenden wurde Anzeige erstattet.

Ausgangsbeschränkungen über die Osterfeiertage

Ein gemeinsames Ostereiersuchen und Feiern mit der Verwandtschaft und Freunden ist in diesem Jahr leider nicht möglich. Verzichten Sie bitte auf den Osterbesuch und nutzen Sie stattdessen beispielsweise das Telefon oder auch Videoanrufe, um mit Ihrer Familie in Kontakt zu bleiben.

Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

Was die Höhe der Bußgelder bei Verstößen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten gegen die „Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ betrifft, wird auf die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege verwiesen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-173/

Rechtsverordnung:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV/True?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:

Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund!

WIR SIND FÜR SIE DA!

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„Coronavirus“ - Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 11. April 2020

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