Polizeibericht vom 08.11.2020
Raum Miltenberg | Betäubungsmitteldelikt, Verkehrsunfall mit Vorfahrtsverletzung, Unfallfucht

Foto: Paolese - stock.adobe.com

Pressebericht der Polizeiinspektion Miltenberg vom 08.11.2020

Betäubungsmitteldelikt in Kleinheubach
Am 06.11.2020, gegen 18:30 Uhr, wurden in Kleinheubach, in der Bahnhofstraße, zwei junge Männer durch eine Streife der Polizeiinspektion Miltenberg einer Personenkontrolle unterzogen. Diese hatten sich kurz zuvor in verdächtiger Art und Weise verhalten, indem sie versuchten sich beschleunigten Schrittes der Kontrolle zu entziehen. Bei der Personenkontrolle konnte in unmittelbarer Kontrollortnähe eine Zigarettenschachtel mit Marihuana aufgefunden und einem der beiden Männer zugeordnet werden. Dieser räumte vor Ort den Besitz des Betäubungsmittels ein. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Verkehrsunfall mit Vorfahrtsverletzung in Großheubach
Am 07.11.2020, gegen 11:30 Uhr, ereignete sich in Großheubach, in der Röllfelder Straße, an der Einmündung des Klingenwegs ein Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw. Der Fahrer eines Pkw, VW-Golf, fuhr hier mit diesem vom untergeordneten Klingenweg in die übergeordnete Röllfelder Straße ein und nahm dem Fahrer eines Pkw-Toyota, der mit diesem die Röllfelder Straße in Richtung Röllfeld befuhr, die Vorfahrt. Im Einmündungsbereich der beiden Straßen kam es dann auf der Röllfelder Straße zum Zusammenstoß der beiden Pkw. Hierbei entstand erheblicher Sachschaden, in Höhe von ca. 18000 Euro. Beide unfallbeteiligte Pkw waren so stark beschädigt, dass sie abgeschleppt werden mussten.

Verkehrsunfall mit Unerlaubten Entfernen vom Unfallort
Am 07.11.2020, in der Zeit zwischen 13:05 Uhr –14:05 Uhr, ereignete sich in Miltenberg, auf dem Parkplatz am Zwillingsbogen (Alte Mainbrücke), ein Verkehrsunfall bei dem sich der Fahrer des unfallverursachenden Pkw unerlaubt vom Unfallort entfernte bzw. dem Geschädigten gegenüber
nicht seine Unfallbeteiligung angab und eine Schadensregulierung ermöglichte. Nach Angaben des Anzeigeerstatters parkte im Unfallzeitraum mit seinem Pkw, Daimler-Benz, Smart auf dem o.g. Parkplatz. Als er zu seinem Pkw zurück kam stellte er den Unfallschaden an seinem Pkw fest. Zum Unfallverursacher konnte er keine Angaben machen und auch keine Zeugen des Verkehrsunfalls benennen. Aufgrund des vorgefundenen Unfallschadens muss davon ausgegangen werden, dass ein ein -bzw. ausparkendes Fahrzeug den Unfallschaden verursachte. Der entstandene Sachschaden am Pkw des Geschädigten wird auf ca. 1500 Euro beziffert.

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