Atommüll
Atommüll-Endlagersuche: Bürgerbeteiligung wird fortgesetzt

Mit dem Ende der dritten Fachkonferenz geht die Suche nach einem Atommüll-Endlager für Deutschland in den zweiten Schritt der ersten Phase. Dieses Mal war Landrat Jens Marco Scherf vor Ort in Darmstadt, wo in der dritten Fachkonferenz der Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung öffentlich beraten wurde. Unterstützt wurde Scherf online unter anderem von den Bürgermeistern Thomas Münig und Jürgen Reinhard sowie Karolina Speth vom Sachgebiet 41 im Landratsamt.

Eine sehr wichtige Entscheidung traf die Fachkonferenz mit großer Mehrheit: Anders als ursprünglich vorgesehen, endet die Bürgerbeteiligung nicht mit den drei Fachkonferenzen, sondern soll im weiteren Verfahren fortgesetzt werden. Hierzu soll bis Herbst ein gemeinsamer Weg mit dem für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung zuständigen Bundesamt für die Sicherheit der Nuklearen Entsorgung (BASE) gesucht werden. Dazu hat die von der Fachkonferenz gewählte ehrenamtlich tätige „Arbeitsgruppe Vorbereitung“ noch bis zum Herbst den Auftrag erhalten. Wie die Bürgerbeteiligung dauerhaft erfolgen kann, soll in einer weiteren Konferenz im Herbst 2021 beschlossen werden.
In seinem Schlussstatement in Darmstadt wies Landrat Scherf auf die Bedeutung einer funktionierenden Öffentlichkeitsbeteiligung hin: „Es darf nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger erst in etwa drei Jahren bei der Vorlage der sogenannten Standortregionen für eine detaillierte Untersuchung vor Ort wieder informiert und beteiligt werden. Allerdings muss auch die Form der Beteiligung besser organisiert werden. Eine Fachkonferenz, an der von 80 Millionen Einwohnern insgesamt nur etwa 400 bis maximal 900 Personen und davon nur etwa 100 bis 200 Bürgerinnen und Bürger für die deutschlandweite Suche nach einem sicheren Atommüllendlager teilnehmen, zeigt deutlich den Verbesserungsbedarf bei der Beteiligung der Öffentlichkeit!“ Das Gesetz des Bundes sieht eine Öffentlichkeitsbeteiligung erst nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat über die deutlich wenigeren und kleineren Standortregionen in der zweiten Phase des Verfahrens vor. Allerdings lässt das Gesetz eine Fortentwicklung der Beteiligung der Öffentlichkeit zu. Diese wird nun im Herbst 2021 beschlossen.

Als Erfolg wertet der Landrat auch den Beschluss zur Gründung eines „Rats der jungen Generation“, der auf Antrag junger Menschen beschlossen wurde: „Ziel muss es sein, die junge Generation in die Fachkonferenz zu integrieren, denn die Lösung der Endlagerproblematik geschieht in der Verantwortung vor der nachkommenden Generation!“

Keine Mehrheit fand ein auch vom Landkreis Miltenberg unterstützter Antrag, der eine Modifizierung des fachlich stark in der Kritik stehenden Zwischenberichts der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vom Herbst 2020 fordert. „Bei der Vorlage von 90 Teilgebieten – und damit 54 Prozent der Fläche der Bundesrepublik als angeblich geologisch geeignet –, wurde zu diesem Zeitpunkt auf eine große Menge der zur Verfügung gestellten geologischen Daten verzichtet, was über die drei Fachkonferenzen hinweg immer wieder zu fachlich kontroversen Diskussionen geführt hat“, erläutert Scherf den Antrag, der aus einer Arbeitsgruppe heraus entstanden war. Den Antrag zu dieser Arbeitsgruppe hatte der Landkreis Miltenberg bei der zweiten Fachkonferenz gestellt, um die korrekte Anwendung der gesetzlichen Anforderungen aus dem Standortauswahlgesetz zu überprüfen. Trotz umfänglicher Kritik an den Fehlern bei der Bestimmung der 90 Teilgebiete, zu denen mit den Teilgebieten 009 und 010 auch der Landkreis Miltenberg in weiten Teilen gehört, fand dies nicht die Zustimmung der Fachkonferenz.
Der nächste wichtige Schritt im Endlager-Suchverfahren ist für März 2022 angekündigt. Dann will die BGE ein Methodenkonzept veröffentlichen, wie die 90 Teilgebiete zu wenigen Standortregionen verkleinert werden sollen, die dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen. Die BGE muss dazu nun Methoden entwickeln, was beispielhaft in vier Teilgebieten mit unterschiedlichen Gesteinsarten erfolgen soll. Der Landkreis Miltenberg ist unter anderem mit dem Teilgebiet 009, welches vom östlichen Rand des Landkreises Miltenberg bis nach Sachsen reicht, von den Pilotgebieten für die Methodenentwicklung betroffen.

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