SARS-COV-2
SARS-COV-2 - häufig gestellte Fragen

Wie lange gilt man als genesen?
Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage UND darf höchstens 90 Tage zurückliegen. Nach Ablauf der 90 Tage gelten Personen – wie bislang nach Ablauf von sechs Monaten auch – nicht mehr als genesen im Sinne der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV). Auch die Ausnahme von der Quarantänepflicht besteht dann nicht mehr.

Nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollen Personen, die ungeimpft eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, drei Monate später eine Impfstoffdosis erhalten. Dann gilt man als vollständig geimpft.

Der genaue Zeitpunkt der Impfung ist dabei nach Ablauf der drei Monate unerheblich; die Impfung nach einer Infektion kann auch beispielsweise nach vier Monaten erfolgen. In der Zwischenzeit unterliegt die Person jedoch allen Beschränkungen für Ungeimpfte.

Wer gilt in Bayern als geboostert?

Geimpft-geimpft-geimpft
Ab dem Moment, in dem jemand geboostert (dreimal geimpft) ist, kann er auf den Test bei 2G plus verzichten.

Geimpft-geimpft-genesen
Wer nach zweifacher Impfung von einer Corona-Infektion genesen ist, ist Geboosterten gleichgestellt. Auch diese Gruppe braucht bei 2G plus keinen negativen Testnachweis.
Genesene können mit ihrem positiven PCR-Testergebnis nachweisen, dass sie zwischenzeitlich mit Corona infiziert waren.

Genesen-geimpft-geimpft
Ungeimpfte Genesene brauchen für die „Grundimmunisierung" weiterhin eine Impfdosis. Diese kann frühestens drei Monate nach der Erkrankung erfolgen, frühestens nach weiteren drei Monaten können sie eine zweite Spritze als Auffrischungsimpfung erhalten. Auch sie gelten dann sofort als geboostert.

Geimpft-genesen-geimpft
Infiziert sich ein einfach Geimpfter mit Corona, kommt es auf den Zeitpunkt der Erkrankung an. Bei einer Person, die sich mindestens vier Wochen nach Verabreichung der ersten Impfstoffdosis infiziert hat, liegt eine Grundimmunisierung vor. Diese Menschen benötigten nur noch eine weitere Impfung, um als geboostert zu gelten.

Geimpft mit Johnson & Johnson
Personen, die nur eine Dosis des COVID-19-Impfstoffs Janssen und keine weitere Impfstoffdosis erhalten haben, gelten nicht als vollständig geimpft, daher erfüllen sie die 2G-Erfordernisse nicht.

Um als vollständig geimpft (grundimmunisiert) zu gelten, bedarf es einer zweiten Impfung. Die STIKO empfiehlt hierfür eine mRNA-Impfstoffdosis in einem Mindestabstand von vier Wochen zur ersten Impfstoffdosis. An Tag 15 nach der zweiten Impfung gelten die Personen als vollständig geimpft. Die zweite Impfung gilt also nicht als Auffrischungsimpfung, erst die dritte Impfung stellt die Auffrischungsimpfung dar. Die STIKO empfiehlt eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von drei Monaten zur letzten Impfung. Unmittelbar nach der Verabreichung dieser dritten Impfung gelten betroffene Personen als „geboostert“.

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