Kreisausschusssitzung
Kreis Miltenberg unterstützt ZeWiW mit 25.000 Euro pro Jahr

Um die Arbeit des Zentrums für Wissenschaftliche Services und Transfer, kurz ZeWiS, weiterhin zu unterstützen, wird sich der Landkreis Miltenberg auch in den nächsten fünf Jahren an den Betriebskosten beteiligen. Einstimmig sagte der Kreisausschuss am Montag Ja zur Erhöhung des jährlichen Zuschusses von 20.000 auf 25.000 Euro.

Professor Hans-Georg Stark stellte dem Gremium die Arbeit von ZeWiS vor, das seit dem Jahr 2011 auf dem Gelände des ICO aktiv ist. Die Einrichtung der Hochschule Aschaffenburg forscht und kooperiert mit der Industrie in wichtigen Zukunftsfeldern – und tut dies mit großem Erfolg. Dabei dient ZeWiS als Katalysator für Forschungsaktivitäten sowie als Schnittstelle zum Transfer der Forschungsergebnisse in konkrete Anwendungen. Gearbeitet wird in den Schwerpunkten „Intelligent Systems“, „Materials“ und „Information Management“. Herausragend sei dabei das Open Innovation Lab, das von der EU gefördert wird, erklärte Stark.

Finanziert wurde ZeWiS in den ersten fünf Jahren bis 2016 durch eine Anschubfinanzierung des Freistaats von 10 Millionen Euro, dazu kamen 12 Millionen Euro durch die Einwerbung von Drittmitteln. Dieses Geld wurde in erster Linie in Investitionen und Personal gesteckt. Nach einer erfolgreichen Evaluation stand 2016 fest, dass ZeWiS dauerhaft 440.000 Euro jährlich vom Freistaat bekommt. Aber auch die Kommunen tragen ihr Scherflein bei: So trugen der Landkreis Miltenberg sowie die Stadt Erlenbach und der Markt Elsenfeld bislang gemeinsam einen Betriebskostenzuschuss von jährlich 40.000 Euro – der Landkreis alleine war mit 20.000 Euro an Bord. Da ZeWiS weiterhin mietfrei in Obernburg arbeiten kann, sich die Betriebskosten im laufenden Jahr aber um rund 25 Prozent erhöht haben, bat das Zentrum um einen höheren Zuschuss des Landkreises. Für die Kreisausschussmitglieder war es keine Frage, diesem Wunsch nachzukommen, denn Stark konnte eindrucksvoll Erfolge belegen. So wurden 2020 über 6 Millionen Euro an Drittmitteln eingeworben – rund 4,6 Millionen Euro aus öffentlich geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekten und etwa 1,5 Millionen Euro durch Auftragsforschungen. 40 Promotionsvorhaben werden zurzeit begleitet, über 20 Promotionen wurden erfolgreich abgeschlossen. „Wir sorgen damit dafür, dass gute Leute hierbleiben und nicht abwandern“, nannte Stark einen weiteren Effekt der Forschungseinrichtung.

Einstimmig empfahl das Gremium dem Kreistag, er möge dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Städten, Märkten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften über die Bestellung gemeinsamer behördlicher Informationssicherheitsbeauftragter zustimmen. Der Landkreis hat für sich bereits einen solchen Beauftragten eingestellt und bezahlt diesen selbst. Nun soll eine weitere Stelle geschaffen werden, die 21 Kommunen im Landkreis unterstützt und deren Kosten laut Einwohnerschlüssel aufgeteilt werden. Laut Ina Jankowsky (Bereichsleiterin Organisation und Service) wurden für dieses Kooperationsprojekt 90.000 Euro nach der Förderrichtlinie des Freistaates zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit bewilligt. Ein „äußerst geeigneter Kandidat“ sei Jankowsky zufolge bereits gefunden worden, der seine Stelle zum 1. Januar 2022 antreten werde. Sollten weitere Gemeinden an einer Beteiligung interessiert sein, stünden ihnen die Türen offen, so Jankowsky.

Um den neu gefassten Umsatzsteuerparagraphen 2b UStG im Landratsamt umzusetzen, braucht es laut Theresa Flegler (Unternehmensbereichsleiterin Organisation und Personal) eine Steuerfachkraft. Hintergrund ist die Tatsache, dass mit der Neufassung des Paragraphen ein Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand verbunden ist. Künftig sei die Kommune immer ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer mit Ausnahme einiger Tatbestände im Paragraphen 2b. Dieser Paragraph biete aber nicht nur Pflichten, sondern eröffne auch die Möglichkeit, Vorsteuer abzusetzen. Die komplexe Aufgabe der Implementierung im Landratsamt sei nicht von externen Dienstleistern umzusetzen, beantwortete Flegler eine Frage aus dem Gremium. Die Stelle soll laut einstimmigem Beschluss so schnell wie möglich besetzt werden, befristet auf zwei Jahre.

Einstimmig sagte der Ausschuss Ja zum Vorschlag der Verwaltung, dass der Landkreis gegenüber der Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 „Windpark Altheim III“ durch den Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn keine Bedenken erhebt.

Christiane Weber stellte das Vorhaben vor, gegen das weder die Fachstellen des Landratsamts noch die Kommunen Miltenberg, Amorbach, Schneeberg, Bürgstadt und Eichenbühl Einwendungen hätten. Das Vorhaben befinde sich in ausreichender Entfernung zur bayerischen Landkreisgrenze, sodass mit keinen negativen Auswirkungen zu rechnen sei, trug Weber vor.

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