Coronavirus
Main-Tauber-Kreis wird Modellregion für luca-App

Foto: pixabay.com / iXimus

Der Main-Tauber-Kreis wird Modellregion für die luca-App. Die App soll helfen, im Falle einer Corona-Infektion die Kontakte der Betroffenen digital, einfach, schnell und datenschutzkonform nachzuverfolgen. Einen entsprechenden Kooperationsvertrag hat das Landratsamt Main-Tauber-Kreis mit dem Berliner Unternehmen culture4life GmbH geschlossen. Zudem hat die Kreisverwaltung die Stadt Tauberbischofsheim sowie das Möbelhaus Schott aus der Kreisstadt als Partner für die Erprobungsphase gewonnen.

„Auf die Vereinbarung mit culture4life sind wir sehr stolz. Es ist ein starkes Zeichen, dass solche innovativen Modellprojekte auch im Ländlichen Raum und nicht nur in den Ballungszentren möglich sind“, erklärt Erster Landesbeamter Christoph Schauder. Luca könne ein wichtiger Baustein zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und damit zum Schutz der Bevölkerung sowie für vorsichtige Öffnungsschritte im Rahmen der Pandemie sein. „Für Betreiber wie zum Beispiel in der Gastronomie, dem Einzelhandel und der Veranstaltungsbranche kann die App die bisherige Zettelwirtschaft bei der Dokumentation von Kontakten ablösen. Die Gesundheitsämter werden Kontakte schneller und besser nachverfolgen können“, bekräftigt Schauder.

Wie die Bürgermeisterin der Kreisstadt Tauberbischofsheim, Anette Schmidt, erklärt, sei auch ihr der Einsatz der luca-App ein großes Anliegen, „denn wir möchten auch in Zukunft in lebendigen Städten mit einem vielseitigen Angebot an Geschäften, Gaststätten und Veranstaltungen leben“. Die App biete großes Potenzial, um allmähliche Öffnungen in Handel, Kultur und Gastronomie zu begleiten. Deshalb engagiere sich die Kreisstadt sehr gerne als Testpartner der Kreisverwaltung, ebenso wie sich auch das Möbelhaus Schott als einer der wichtigsten Einzelhandelsbetriebe vor Ort einbringe. Geschäftsführer Daniel Schott hatte bereits frühzeitig für die luca-App geworben. „Wir sind überzeugt, dass es schlüssige Hygienekonzepte und damit auch Öffnungsperspektiven für uns Händler gibt“, sagt Schott.

Wie Schauder, Schmidt und Schott gemeinsam erklären, sollen nun alle Voraussetzungen geschaffen werden, damit luca sofort eingesetzt werden kann, wenn Öffnungen im Landkreis wieder rechtlich zulässig sind. „Wenn das System in Tauberbischofsheim funktioniert, soll es anschließend auf den gesamten Landkreis ausgerollt werden“, kündigt Erster Landesbeamter Schauder an. „Hierbei geht jedoch Gründlichkeit vor Schnelligkeit, gerade weil es eine reibungslos funktionierende Schnittstelle zu unserem Gesundheitsamt geben muss.“ Im Landratsamt und bei der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim sind aktuell die jeweiligen Facheinheiten für Digitalisierung mit dem Projekt befasst. Insbesondere wollen die Kreis- und die Stadtverwaltung das luca-System an geeigneten Stellen auch selbst für die Nutzung durch ihre Besucherinnen und Besucher anbieten.

Bei der Vorbereitung und beim Einsatz der digitalen Kontaktnachverfolgung arbeitet der Landkreis im ersten Schritt mit seinem Vertragspartner culture4life zusammen. Auf der Grundlage eines Sicherheitskonzeptes sollen die Betreiber – also Handels-, Gastronomie- und Veranstaltungsbetriebe – und das Gesundheitsamt des Main-Tauber-Kreises sicher, digital und einfach Daten austauschen können. Hierzu unterstützt culture4life sowohl das Gesundheitsamt als auch die Betreiber bei der technischen Umsetzung. Während der Vertragslaufzeit werden Aktualisierungen der Software kostenfrei und zeitnah zur Verfügung gestellt. Dies gilt, bis die geplante Landeslizenz für alle Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg zur Verfügung steht. Mit dem Modellprojekt sollen vertiefte Erkenntnisse zur digitalen Kontaktnachverfolgung gesammelt und die luca-App in der Praxis erprobt werden, immer mit dem Ziel, diese noch weiter zu verbessern.

Luca übernimmt die Dokumentationspflicht für Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe sowie für Veranstalterinnen und Veranstalter. Deren Kundinnen und Kunden können die Luca-App nutzen, indem sie einmalig ihre Kontaktdaten angeben. Bei einem Besuch im Restaurant, in einem Laden oder einer Veranstaltung checkt die Kundin oder der Kunde sich elektronisch ein. Jedoch können Betreiberin oder Betreiber die Daten ihrer Gäste selbst nicht auslesen. Vielmehr werden diese unlesbar, zweifach verschlüsselt und auf einem sicheren Server gespeichert und nach 30 Tagen gelöscht. Die Kundin oder der Kunde muss sich nicht in eine Liste eintragen. Die Betreiberin oder der Betreiber hat jederzeit einen Überblick, wie viele Kunden sich in seinen Räumlichkeiten aufhalten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch die Bildung von Segmenten, so dass klar wird, ob sich ein infizierter Kunde beispielsweise nur in einer bestimmten Abteilung oder Etage eines besuchten Betriebs aufgehalten hat. Gerade bei größeren Einzelhandelsbetrieben ist dies für die spätere Kontaktpersonennachverfolgung unverzichtbar.

Wenn sich eine Nutzerin oder ein Nutzer mit dem Coronavirus infiziert hat, kann sie oder er die Historie seiner Besuche in teilnehmenden Betrieben ganz einfach mit dem Gesundheitsamt teilen. Die Daten werden nach dieser Freigabe automatisch und medienbruchfrei in das elektronische Fachverfahren des Gesundheitsamtes übertragen. Das Gesundheitsamt bittet dann die betroffenen Betreiberinnen und Betreiber, ihm die relevanten „Check-Ins“ von Nutzerinnen und Nutzern freizugeben. Nur das Gesundheitsamt kann dann die Daten entschlüsseln und die betreffenden Nutzerinnen und Nutzer informieren, dass sie Kontakt mit einer infizierten Person hatten.

Nutzerinnen und Nutzer können sich die luca-App in den gängigen Stores kostenfrei herunterladen. Wer kein Smartphone besitzt, kann sich in den teilnehmenden Betrieben über ein Kontaktformular oder mancherorts durch analoge Schlüsselanhänger mit QR-Codes einchecken. „Auf diese Weise sollte es für jede und jeden möglich sein, an diesem vielversprechenden System teilzunehmen“, sagt Erster Landesbeamter Schauder.

Quelle: https://www.main-tauber-kreis.de

Autor:

Selina Orth aus Miltenberg

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