Unfallfrei durch Herbst und Winter - Tipps der Polizei

UNTERFRANKEN. Auf alle Verkehrsteilnehmer kommen jedoch in der nächsten Zeit die wiederkehrenden Herausforderungen des Herbstes und insbesondere des nahenden Winters zu. Regen, Nebel und schlechte Sicht machen es erforderlich, sich auf die veränderten Straßen- und Verkehrsverhältnisse einzustellen. Autofahrer sollten ihr Fahrzeug daher fit für den Winter machen. Die unterfränkische Polizei wartet erneut mit nützlichen Tipps für die Verkehrsteilnehmer auf, damit diese sicher in die Wintersaison starten.

Mit „Profil“ sicher ans Ziel

Die Polizei rät dazu, rechtzeitig Winterreifen mit ausreichendem Profil aufzuziehen und damit nicht bis zum ersten Schneefall zu warten. Bereits bei niedrigen Plus-Graden reduziert sich bei Sommerreifen, auf Grund ihrer härteren Gummimischung, die Haftung auf der Straße. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Kraftfahrzeuge zudem nur noch am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie mit M+S Reifen oder „Ganzjahresreifen“ ausgerüstet sind. Solche Reifen sind mit einem Schneeflockensymbol oder mit einem Berg und einer Schneeflocke gekennzeichnet. Bei Zuwiderhandlungen stehen Bußgelder zwischen 40 Euro und 120 Euro, sowie ein Punkt in Flensburg im Raum. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter. Fachleute raten jedoch zu einer Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern, denn nur so haben die Lamellen noch die richtige Griffigkeit und Bodenhaftung.

Sicherheit mit Durchblick

Autofahrer sollten Scheinwerfer auf ihre einwandfreie Funktionsfähigkeit überprüfen. Denn gerade in der „dunklen“ Jahreszeit ist es wichtig, frühzeitig Verkehrshindernisse zu erkennen. Um aber auch von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig gesehen zu werden sind intakte Scheinwerfer notwendig. Durch korrekt eingestellte Scheinwerfer reduziert sich zudem die Gefahr, andere Verkehrsteilnehmer zu blenden. Sorgen Sie auch dafür, dass sich ausreichend Frostschutzmittel im Flüssigkeitsbehälter der Scheibenwaschanlage befindet und kontrollieren Sie den Zustand der Wischerblätter.

Vorsicht Wildwechsel!

Auf Landstraßen mit waldreichen Streckenabschnitten oder auf Straßen, die an Wäldern vorbeiführen, besteht die Gefahr, dass Wildtiere die Fahrbahn überqueren. Daher sollte dort immer mit erhöhter Aufmerksamkeit gefahren werden. Dies gilt besonders für Strecken, die mit dem Verkehrszeichen „Wildwechsel“ gekennzeichnet sind.

Licht an – auch tagsüber

Fahren sie bei schlechter Sicht, etwa bei Nebel, Regen oder Schneefall, auch am Tag mit Abblendlicht. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblichen Sichtbehinderungen eingeschaltet werden. Die Nebelschlussleuchte darf man gar erst bei Sichtbehinderungen durch Nebel und einer Sichtweite von weniger als 50 Metern aktivieren.

Radfahrer und Fußgänger – helle, reflektierende Kleidung empfohlen

Gerade Fußgänger werden in der Dunkelheit schwer erkannt. Vorausschauendes und aufmerksames Fahren ist hier höchstes Gebot. Rechnen Sie als Autofahrer mit dunkel gekleideten Fußgängern oder Fahrradfahrern. Diesen wird dringend das Tragen von heller und am besten reflektierender Kleidung empfohlen.

Fuß vom Gas – längerer Bremsweg

Autofahrer sollten auch ihre Fahrweise den veränderten Witterungsumständen anpassen. Durch die Wetterverhältnisse verschlechtern sich oft auch die Fahrbahnbedingungen. So kann sich der Bremsweg auf nasser Straße fast verdoppeln und auch die Haftung der Reifen nimmt ab. Dieser Effekt wird durch herabgefallene Blätter oftmals noch verstärkt. Passen Sie daher ihre Geschwindigkeit den äußeren Faktoren wie Witterung und Straßenzustand an und planen Sie lieber etwas mehr Zeit für ihre Fahrten ein.

Wie in jedem Jahr werden die unterfränkischen Polizeibeamten natürlich auch in den nächsten Monaten bei ihren Kontrollen wieder ein besonderes Augenmerk auf die Wintertauglichkeit der Fahrzeuge legen. Die Ordnungshüter wollen damit ihren Beitrag zur Sicherheit auf Unterfrankens Straßen leisten, um allen Verkehrsteilnehmern auch in der dunkleren Jahreszeit eine unfallfreie und sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen.

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