Serie über Sachgebiete
Anlaufstelle für alle Autofahrerinnen und Autofahrer

Der Umtausch alter Führerscheine ist in vollem Gang.  | Foto: Foto: Winfried Zang
  • Der Umtausch alter Führerscheine ist in vollem Gang.
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Serie über Sachgebiete im Landratsamt: Was macht eigentlich...?

Mit der Führerscheinstelle des Landkreises Miltenberg haben die meisten Menschen immer dann Kontakt, wenn es etwa um Neuerteilungen, Erweiterungen oder Verlängerungen des Führerscheins geht. Auch wenn man den Führerschein aufgrund von Alkohol- oder Drogenfahrten verliert, bespricht man mit den Mitarbeitern*innen in Miltenberg oder Obernburg das weitere Vorgehen.

Ein Großteil der Arbeit läuft im Hintergrund ab, wenn etwa bei Neuausstellungen von Führerscheinen die Daten geprüft werden, ehe bei der Bundesdruckerei das begehrte Dokument in Auftrag gegeben wird. Wer seinen Führerschein um weitere Klassen erweitert, muss bei der Behörde vorsprechen, aber auch beim Umschreiben von Führerscheinen aus Nicht-EU-Ländern sowie bei der Ausstellung von internationalen Führerscheinen ist die Führerscheinstelle gefragt. Regelmäßig haben die Mitarbeiter*innen auch Kontakt mit Berufskraftfahrer*innen oder Taxifahrern*innen, denn diese müssen ihre Führerscheine regelmäßig verlängern lassen. Auch wer seinen Führerschein verloren hat, bekommt im Landratsamt einen Ersatzführerschein ausgestellt.

Ein Schwerpunkt der Arbeit der Führerscheinstelle ist die Bearbeitung der Folgen von Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Nicht erst ab 0,5 Promille, sondern bereits ab 0,3 Promille droht der Entzug der Fahrerlaubnis – etwa dann, wenn bei der Kontrolle Anzeichen für Fahruntüchtigkeit festgestellt wurden. Sechs Monate bis zu fünf Jahre Führerscheinentzug sind je nach Sachlage möglich, ab 1,6 Promille ist für die Wiedererlangung des Führerscheins eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zwingend. Dabei klärt eine Begutachtungsstelle, ob Alkohol- oder Drogensünder*innen ihre Probleme im Griff haben und keine Gefahr für andere Verkehrs­teilnehmer sind.
Bereits zu Beginn einer gerichtlichen Sperrfrist informieren die Angestellten der Führerscheinstelle die Betroffenen, wie sie zu einem neuen Führerschein kommen können. Um die Erfolgschancen für das Bestehen der Untersuchung zu erhöhen, empfehlen sie häufig das Absolvieren eines MPU-Vorbereitungskurses.
Eine MPU ist aber auch nach anderen Auffälligkeiten wie beispielsweise mehrfachem Alkoholgenuss, ab acht Punkten im Fahreignungsregister sowie bei Fahrten unter Drogeneinfluss notwendig, wenn ein neuer Führerschein gewünscht wird.
Gerade die Fahrten unter Drogeneinfluss haben in den letzten Jahren zugenommen, wissen Herr Stegmann (Sachgebietsleiter Verkehrswesen) und Herr Berg.
Auch bei Cannabis gelten bestimmte Grenz­werte, allerdings kompliziert die Freigabe von medizinischem Cannabis die Lage.
MPU-Vorbereitung, die MPU selbst, die Kosten des Gerichtsverfahrens, die Geldbuße – schnell können einige tausend Euro zusammenkommen. Deshalb der Appell: Keine Drogen, kein Alkohol! Auto stehen lassen und ein Taxi rufen – das ist in jedem Fall die billigste Lösung. wiz:

Wer muss seinen Führerschein wann umtauschen?

Bei grauen und rosafarbenen Führerscheinen, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Führerscheininhabers entscheidend.
Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
Geburtsjahr 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
Geburtsjahr 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
Geburtsjahr 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
Geburtsjahr 1971 und später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Für Führerscheine im Scheckkartenformat, die nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsdatum entscheidend:
Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Außerdem: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis 19. Januar 2033 tauschen – egal, welches Ausstellungsdatum auf dem Führerschein vermerkt ist.

wiz

Autor:

Blickpunkt MIL aus Miltenberg

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