Bundesprogramm
„Ausbildungsplätze sichern“ erweiterte Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Mit der Weiterentwicklung des Bundesprogramms hat die Bundesregierung die Förderung von Ausbildungsplätzen ausgeweitet. So können noch mehr Unter-nehmen als bisher von dem Programm profitieren.
Bisher wurden insgesamt 3.859 Ausbildungs- und Übernahmeprämien und 112 Zu-schüsse zur Ausbildungsvergütung für besonders von der Corona-Krise betroffene Be-triebe von den Agenturen für Arbeit in Bayern bewilligt. Damit machen die bayerischen Förderanträge einen Anteil von 19 Prozent im Bund aus. Bevor die Ausbildungsprä-mien ausgezahlt werden können, müssen die Auszubildenden ihre bis zu viermonatige Probezeit erfolgreich absolvieren. Die meisten Auszahlungen sind damit in den Mona-ten Januar und Februar 2021 zu erwarten.

"Für die Unternehmen in Bayern ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nach wie vor der erste Weg der Fachkräftesicherung. Die Pandemie hatte bisher wenig Einfluss auf die Ausbildungsbereitschaft der bayerischen Betriebe. Sie wollen sich ihre Fach-kräfte von morgen sichern. Nun blicken wir aufmerksam auf das kommende Jahr. Mit der Ausbildungsprämie haben wir ein Instrument, um Ausbildungsplätze zu sichern. Durch die Weiterentwicklung können noch mehr Unternehmen gefördert werden als bisher. Die Erweiterung gilt auch rückwirkend. Unternehmen, für die die Förderkriterien bisher nicht galten und die Voraussetzungen aufgrund der Änderungen nun erfüllen, können so auch in den Genuss der Förderung kommen. Damit wird die Ausbildungs-bereitschaft auch unter erschwerten Bedingungen honoriert", erklärte Ralf Holtzwart, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit.

Die mit der zum 11. Dezember in Kraft getretene Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ gilt auch rückwirkend. Das be-deutet: Anträge auf Förderungen können nun innerhalb von drei Monaten auch für Aus-bildungsverhältnisse gestellt werden, für die bisher eine Förderung aufgrund der im Folgenden genannten Förderkriterien nicht möglich gewesen ist bzw. bei welchen ein vorheriger Antrag aus diesen Gründen abgelehnt wurde.

Wesentliche Änderungen der Ersten Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
• Ausbildungsbetriebe werden künftig mit Ausbildungsprämien gefördert, wenn sie im Zeitraum von April bis Dezember 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 50 Prozent oder in fünf zusammenhängenden Monaten von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen (bisher: durchschnitt-lich mindestens 60 Prozent in April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahr).
• Die Durchführung von Kurzarbeit wird in Zukunft auch im zweiten Halbjahr 2020 berücksichtigt (bisher: nur erstes Halbjahr 2020).
• Ausbildungen, die vom 24. Juni 2020 (Datum des Kabinettbeschlusses zu den Eckpunkten des Bundesprogramms) bis zum 31. Juli 2020 begonnen haben, werden in die Ausbildungsprämien miteinbezogen (bisher: nur für Ausbildun-gen mit Beginn ab 01.08.2020).
• Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung werden bis einschließlich Juni 2021 verlängert (bisher: Lauf-zeit bis einschließlich Dezember 2020).
• Die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsstelle wegen pande-miebedingter Insolvenz des ursprünglichen Betriebes verloren gegangen ist, wird künftig unabhängig von den Betriebsgrößen mit einer Übernahmeprämie gefördert (bisher: nur, wenn beide Betriebe maximal 249 Mitarbeiter hatten).
• Solche Übernahmen werden bis zum 30. Juni 2021 gefördert (bisher: bis zum 31. Dezember 2020).

Autor:

meine-news.de Redaktion aus Miltenberg

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