Finanzhilfe für Opfer von Hochwasser und Starkregen im Mai/Juni 2016

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat eine Finanzhilfeaktion „Unwetter mit Hochwasser Mai / Juni 2016“ eingeleitet. Auch der Landkreis Miltenberg liegt im Bereich, für den die Aktion eröffnet wurde. Betroffene können bis 31. August 2016 beim Landratsamt Miltenberg Anträge stellen. Allerdings ist es notwendig, dass die Schäden dem Ereignis zugeordnet werden können. Hierzu ist eine Schadensaufnahme erforderlich. Da sich diese nach einer gewissen Zeit als schwierig oder gar unmöglich erweist, bittet das Landratsamt Miltenberg die Geschädigten in deren eigenem Interesse, die Anträge unverzüglich beim Landratsamt Miltenberg, Postfach 1560, 63885 Miltenberg, einzureichen.

Diese Finanzhilfe kann in Form von Notstandsbeihilfen und/oder Staatsbürgschaften aus dem Härtefonds Finanzhilfen bei der Beseitigung von unmittelbaren Schäden an privaten Gebäuden, an landwirtschaftlichem, gärtnerischem, gewerblichem und freiberuflichem Betriebsvermögen, sowie Vermögen von Genossenschaften, Vereinen oder sozialen Einrichtungen helfen. Auch bei Schäden an Hausrat kann die Notstandsbeihilfe beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der Schaden durch die direkte Einwirkung der Schadensursache entstanden ist und die Behebung notwendig und unaufschiebbar ist.
Da die Finanzhilfe bei Notstandsbeihilfen und Staatsbürgschaften nur als Hilfe zur Selbsthilfe gewährt wird, müssen Betroffene zuerst ihre eigene Leistungsfähigkeit und ihr eigenes Vermögen ausschöpfen. Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist, ob es sich um versicherbare Schäden handelt. Möglicherweise kann auch bei versicherbaren Schäden eine Notstandsbeihilfe gewährt werden.

Zur Bearbeitung der Anträge ist es unvermeidlich, dass die Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Einhaltung von Einkommens- und Vermögensgrenzen) überprüft werden. Hierfür ist es erforderlich, dass die Betroffenen Angaben zu ihren finanziellen Verhältnissen machen und entsprechende Nachweise vorlegen. Nach Abschluss der Maßnahme müssen die Betroffenen die Schadensbehebung in der konkreten Schadenshöhe nachweisen.

Die Richtlinie „Härtefonds Finanzhilfen“ und Antragsunterlagen können sie im Internet unter http://www.stmflh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/UnwetterHochwasser_2016/ und http://www.stmflh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/ aufrufen.
Antragsformulare sind auch unter www.landratsamt-miltenberg.de abrufbar, sowie im Landratsamt Miltenberg bei Herrn Günther Schmitt, Telefon 09371/501-377, erhältlich

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