Bestätigung der Geflügelpest bei einem toten Schwan in Stadtprozelten

Das Friedrich Löffler Institut (FLI) hat den Verdacht auf Geflügelpest bei einem tot aufgefundenen Schwan in Stadtprozelten bestätigt. Es handelt sich um die hochpathogene Form von H5N8.

Das Veterinäramt weist nochmals eindringlich auf die bestehende Registrierungspflicht für Geflügelhalter sowie die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung der Seuchenverschleppung in Haustierbestände hin.

Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin gebeten, verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne, Reiher, Möwen usw.) sowie Greifvögel dem Veterinäramt bzw. der Gemeinde oder Polizei zu melden. Tote Tiere sollten grundsätzlich nicht ohne Schutzhandschuhe angefasst werden. Eine Gefährdung für den Menschen besteht nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht.

Kontakt:
Landratsamt Miltenberg
E-Mail: veterinaeramt@lra-mil.de
Telefon: 09371 501532
Es besteht weiterhin Stallpflicht und Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten.

Weitere Informationen zur Vogelgrippe finden Sie auf der Landkreis-Homepage. Unter http://www.landkreis-miltenberg.de/Landratsamt/Organisationsuebersicht/Veterinaeramt.aspx
sind die Allgemeinverfügung des Landratsamtes zur Stallpflicht und zum Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen abrufbar. Ebenso wurde eine Verlinkung zum Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit aufgenommen. Das LGL hat speziell für Tierhalter ein Merkblatt erarbeitet, das Maßnahmen auflistet, mit denen der Eintrag der Geflügelpest in Bestände vermieden werden soll. Hier ist insbesondere die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen zu nennen.

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