Zensus 2022:
So funktioniert das Verfahren – Anwendung unterschiedlicher Methoden – Vorsicht bei falschen Erhebungsbeauftragten

Foto: Grafik: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis

Neckar-Odenwald-Kreis. Am 15. Mai startete der bundesweite Zensus, umgangssprachlich auch Volkszählung genannt. Hierfür sind rund 220 ehrenamtliche Interviewer für die Zensuserhebungsstelle Neckar-Odenwald-Kreis sowie 30 Erhebungsbeauftragte für die Geschäftsstelle Mosbach tätig, um die ausgewählten Haushalte aufzusuchen. Im Rahmen der sogenannten Haushaltsstichprobe werden circa 27.000 Personen im Kreisgebiet und circa 3.000 Personen im Stadtgebiet Mosbachs befragt. Grundsätzlich handelt es sich um eine registergestützte Volkszählung. Diese Methode des Zensus wird deshalb zur Überprüfung der Melderegisterdaten genutzt. Bei der Erhebung werden einige Haushalte auch zu weiteren Merkmalen wie Angaben zum Bildungsstand und der Berufstätigkeit befragt. Dies soll nach Möglichkeit online stattfinden.

Die Zensus-Erhebungsstellen weisen insbesondere darauf hin, dass sich die Interviewer bei der Befragung unaufgefordert durch einen Erhebungsbeauftragtenausweis ausweisen, der in Verbindung mit einem eigenen Lichtbildausweis gültig ist. Zudem kündigen sich die Erhebungsbeauftrage über sogenannte Terminankündigungsschreiben bei den Auskunftspflichtligen an. Es werden von den Interviewern selbst keine Anrufe an die Auserwählten getätigt. In allen „Sonderbereichen“ wie beispielsweise in Wohnheimen oder in Gemeinschaftsunterkünften nehmen die Erhebungsstellen direkt Kontakt auf. Hier werden von allen Bewohnerinnen und Bewohner Daten erhoben, da häufigere Ab- und Anmeldungen als gewöhnlich stattfinden. Während in Wohnheimen die Bewohnerinnen und Bewohner direkt befragt werden, sind in den Gemeinschaftsunterkünften wie zum Beispiel in Alten- oder Pflegeheimen stellvertretend die Einrichtungsleitungen auskunftspflichtig.
Es ist möglich, dass Haushalte, die bereits befragt wurden, nochmals in einer sogenannten Wiederholungsbefragung ausgewählt werden. Diese Befragung findet durch Erhebungsbeauftragte des Statistischen Landesamtes nach der eigentlichen Erhebung statt und dient zur Überprüfung der Erhebungsmethode.

Eine weitere Befragung ist die Gebäude- und Wohnungszählung. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen und Gebäuden wurden dafür bereits direkt vom Statistischen Landesamt postalisch kontaktiert und um eine Onlinemeldung gebeten. Alle Online-Datenübermittlungen erfolgen verschlüsselt.

Der Zensus unterliegt einem besonders strengen Datenschutz. Die erhobenen Daten werden vom Bundesamt für Statistik anonym ausgewertet, weshalb ein Rückschluss auf einzelne Personen nicht möglich ist. Die Daten werden auch nicht an Dritte weitergegeben. Für die ausgewählten Haushalte besteht eine Auskunftspflicht.

Bei Fragen steht die Geschäftsstelle Zensus der Stadt Mosbach unter 06261/9388538 oder zensus@mosbach.de sowie die Zensuserhebungsstelle Neckar-Odenwald-Kreis unter 06261/84-3030 oder zensus@neckar-odenwald-kreis.de zur Verfügung. Weitere Informationen zum Zensus sind auch im Internet unter www.zensus2022.de und den weiteren Pressemitteilungen nachzulesen.

Autor:

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis

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