Berichte zur Corona-Lage im Neckar-Odenwald-Kreis
Veränderte Corona-Lage: Landratsamt passt Berichterstattung an – Bürgertelefon bleibt unverändert

Foto: Landratsamt

Neckar-Odenwald-Kreis/Mosbach. Eine relativ konstante Inzidenz unter 100, eine Impfquote über 60 Prozent. Der Neckar-Odenwald-Kreis schlägt sich im zweiten Corona-Herbst bisher wacker. Und auch wenn die Krankheit nach wie vor nicht zu unterschätzen ist und stets Überraschungen bereithält, sind die Prozesse zur deren Bekämpfung doch inzwischen eingespielt. Deshalb haben die Verantwortlichen im Landratsamt entschieden, nun auch die Corona-Berichterstattung anzupassen. Der Landkreis folgt damit dem Vorgehen vieler Landratsämter in Baden-Württemberg.

Vorgehensänderungen bei Corona-Fällen in Schulen, Kindertagestätten und Pflegeheimen
In den ersten beiden Wellen der Corona-Pandemie bereiteten Gemeinschaftseinrichtungen dem Gesundheitsamt große Sorgen. Es mussten zum Teil umfassende amtliche Maßnahmen angeordnet werden, um Covid-19 dort erfolgreich zu bekämpfen. Eine Berichterstattung war aufgrund epidemiologischer Überlegungen und des öffentlichen Interesses die logische Konsequenz. Seit Mitte September gibt es nun aber eine Änderung im Umgang mit Covid-19-Fällen in Schulen und Kindergärten: Verstärkte Testungen als Alternative zur Quarantäne ermöglichen jetzt bei isolierten Fällen in einer Klasse weiterhin Schulunterricht in Präsenz. Beim Auftreten einer Infektion müssen sich die Mitschülerinnen und -mitschüler der positiv getesteten Schülerin oder des Schülers an fünf Schultagen in Folge mittels Antigentest testen. Beim Auftreten einer SARS-CoV-2 Infektion in Kindertageseinrichtungen besteht für die betroffene Betreuungsgruppe eine einmalige Testpflicht mittels Schnelltest oder PCR-Test vor dem Wiederbetreten der Einrichtung. Immunisierte Kinder sind sowohl in der Schule als auch im Kindergarten von der Testpflicht ausgenommen. Erst wenn durch das zuständige Gesundheitsamt ein relevantes Ausbruchsgeschehen festgestellt wird, müssen ganze Klassen oder Gruppen in die häusliche Quarantäne. Große Ausbrüche und somit Quarantänemaßnahmen für ganze Gruppen sind so bisher die Ausnahme. In anderen Gemeinschaftseinrichtungen, wie beispielsweise in Pflegeheimen, ist die Impfquote inzwischen sehr hoch, dadurch gibt es dort nur noch sehr selten Ausbrüche.

Nachdem sich diese neuen Regelungen nach Einschätzung des Gesundheitsamts bewährt haben, hat sich also der Blickwinkel auf die Gemeinschaftseinrichtungen geändert. Das Gesundheitsamt ist weiterhin als Beobachter tätig und berät auf Anforderung. Eine aktive Rolle nimmt das Gesundheitsamt nur noch dann wahr, wenn aus den isolierten Fällen ein größeres Ausbruchsgeschehen, also gemäß den Vorgaben eine Infektion bei 20 Prozent der betroffenen Gruppe oder fünf Kindern, wird. Ab diesem Zeitpunkt werden Maßnahmen wie Absonderungsanordnungen geprüft und wenn notwendig angeordnet. Dieser geänderte Blickwinkel soll sich daher nun in der Berichterstattung abbilden. Deshalb wird das Landratsamt ab sofort einmal wöchentlich am Freitag eine Gesamtzahl betroffener Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder veröffentlichen. Zudem wird über Fälle berichtet, in denen das Gesundheitsamt tatsächlich tätig wird und Maßnahmen anordnet.

Reduzierung der Fallzahlenmeldungen
Seit Beginn der Corona-Pandemie hatte das Landratsamt meist sieben Mal pro Woche über das aktuelle Infektionsgeschehen informiert. Da diese Zahlen bei hohen Impfquoten aber immer weniger aussagekräftig werden, wird auch hier die Berichterstattung angepasst. Ab sofort wird das Landratsamt noch drei Mal in der Woche eine Mitteilung zu den Infektionszahlen veröffentlichen, und zwar montags, mittwochs und freitags. Montags werden wie bisher die Fälle von Samstag bis Montag zusammengefasst, mittwochs die Fallzahlen am Dienstag und Mittwoch und freitags die Fallzahlen am Donnerstag und Freitag. Freitags wird zusätzlich über die Lage an den Neckar-Odenwald-Kliniken berichtet.

Bürgertelefon unverändert erreichbar
Die geänderte Berichterstattung geht nicht mit einer Reduzierung des Bürgerservice einher. Am Bürgertelefon stehen weiterhin geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den Telefonnummern 06261/84 3333 und 06281/5212 3333 montags bis freitags zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr für Fragen zur Verfügung.

Renate Körber, Leiterin des Fachbereichs Jugend und Soziales des Landratsamts, betont im Rahmen der Veränderungen, dass die reduzierte Berichterstattung keineswegs heiße, dass man sich weniger um Corona kümmere: „Die Krankheit erfordert jeden Tag die Aufmerksamkeit unserer Kolleginnen und Kollegen. Aber es gibt auch viele andere und nicht weniger wichtige Aufgaben. Deshalb konzentrieren wir uns nun auf große Ausbrüche, behalten aber immer die Gesamtlage im Blick.“ Jan Egenberger, Pressesprecher des Landratsamts, ergänzt: „Während der Hochphase der Pandemie und den damit verbundenen Lockdowns war es für das Landratsamt selbstverständlich, an sieben Tagen in der Woche über das Infektionsgeschehen im Landkreis zu berichten. Da die Situation nun aber glücklicherweise nicht mehr vergleichbar ist, bündeln wir die Informationen ein wenig, ohne natürlich auch von unserer Seite das Thema zu vernachlässigen.“

Autor:

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis

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