Impfungen mit BioNTech auch für über 30-Jährige
Zweite Auffrischungsimpfung (vierte Impfung) für einen bestimmten Personenkreis ab sofort möglich

Foto: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis

Neckar-Odenwald-Kreis. Nach der neusten STIKO-Empfehlung hat nun das Sozialministerium Baden-Württemberg den Weg für eine zweite Auffrischungsimpfung (vierte Impfung) freigemacht, zunächst allerdings nur für einen bestimmen Personenkreis. Ab sofort können in den regionalen Impfstützpunkten in Fahrenbach und Bödigheim Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patientinnen-, Patienten- sowie Bewohnerinnen- und Bewohnerkontakt) eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten. Dabei gelten folgende Impfabstände: Bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen ist die zweite Auffrischungsimpfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischung mit einem mRNA-Impfstoff möglich. Personal aus medizinischen und pflegerischen Einrichtungen muss dagegen sechs Monate warten. Personen, die nach der ersten Auffrischungsimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischung empfohlen. Auch das mobile Impfteam der Neckar-Odenwald-Kreises wird nach diesen Vorgaben Impfungen verabreichen.

In den vom Landratsamt betriebenen Impfstützpunkten können sich zudem ab sofort auch wieder Personen ab 30 Jahren mit dem BioNTech-Impfstoff impfen lassen, sofern sie das möchten. Seit der Kontingentierung des Impfstoffs Ende November vergangenen Jahres konnte BioNTech nur noch an bestimmte Personengruppen verimpft werden. Nun hat das Sozialministerium zugestimmt, dass das Vakzin wieder ohne Altersbeschränkung verimpft werden kann, sofern genügend Impfstoff vorhanden ist. Das ist aktuell der Fall. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass man wieder zu der alten Regelung zurückkehren muss, wenn sich erneut ein Impfstoffmangel ankündigt.

Impftermine können über die bekannte Internetadresse www.neckar-odenwald-kreis.de/impfstuetzpunkt.de online gebucht werden. Momentan ist darüber hinaus ein Impfen auch ohne Terminvereinbarung für Personen ab zwölf Jahren immer bis zwei Stunden vor Betriebsschluss möglich. An Kinderimpftagen ist eine Terminvereinbarung zwingend notwendig.

Autor:

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis

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