Corona
Zahnarztbesuch trotz Covid-19 – ohne Bedenken möglich?

Zahnschmerzen kommen immer genau dann, wenn man Sie am wenigsten gebrauchen kann. Gerade in der aktuellen Krisensituation haben viele Menschen Bedenken, zum Zahnarzt zu gehen, denn ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern kann hier nicht eingehalten werden. Im Gegenteil: So nah wie dem Zahnarzt kommt man in diesen Krisenzeiten wohl kaum einer Person.

Ein Blick in die Zahnarztpraxen zeigt jedoch: die Anforderungen an die Hygienemaßnahmen sind hier so hoch, dass Patienten notwendige Behandlungen trotzdem mit gutem Gefühl durchführen lassen können.

Wie hoch ist das Risiko?

Noch immer gilt: Wenn Patienten nur zu einer Vorsorgeuntersuchung gehen wollen oder Behandlungen wie eine Zahnreinigung anstehen, sollte der Termin verschoben werden. Lassen Sie am besten nur akute Behandlungen durchführen. Grund hierfür ist die erleichterte Übertragbarkeit des Virus vom Patienten auf den Zahnarzt, denn der enge Kontakt ist nicht vermeidbar und führt zu einem erhöhten Risiko. Klären Sie die Notwendigkeit der Behandlung am besten im Vorfeld ab.

Aufgrund des erhöhten Risikos gilt, dass Menschen von einem Zahnarztbesuch absehen sollen, die Covid-19 Symptome aufweisen. Die klassischen Anzeichen sind:

  • Trockener Husten
  • Fieber
  • Halsschmerzen
  • Durchfall
  • Kopfschmerzen
  • Gliederschmerzen
  • Atembeschwerden

Sollten Sie Schmerzen haben, aber Symptome aufweisen, kann die Behandlung in speziell eingerichteten Zentren durchgeführt werden.

Welche Hygieneverpflichtungen gelten für Zahnärzte?

In Zahnarztpraxen orientieren sich die extrem hohen Hygiene-Standards an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, das die medizinischen Instrumente in die Klassen „semikritisch“ und „kritisch“ unterteilt. Je nach Einsatzgebiet und Beschaffenheit müssen Instrumente in diesen Klassen unterschiedlich gereinigt werden.

Hand- und Winkelstücke sowie Turbinen werden beispielsweise als „semikritisch B“ eingestuft. Das heißt, die Geräte bestehen aus schwierig zu reinigenden Teilen und an die Säuberung werden erhöhte Anforderungen gestellt. Daher gehört in den meisten Praxen inzwischen ein Thermodesinfektor zur praktischen Pflicht, also ein Reinigungs- und Desinfektionsgerät, mit dem die medizinischen Instrumente mechanisch, thermisch und chemisch gereinigt werden können. (Quelle) Auf diese Weise kann eine Virusübertragung über Behandlungsinstrumente nahezu ausgeschlossen werden.

Wie schützen sich Zahnärzte vor einer Ansteckung?

Der kritische Faktor bleibt der Mensch, doch auch hier sind Zahnärzte gut aufgestellt. Sie schützen sich selbst durch:

  • Einen chirurgischen Mundschutz
  • Handschuhe
  • Eine Schutzbrille

Gleichzeitig schützen sie mit diesen Hygienemaßnahmen auch ihre Patienten vor einer Übertragung des Virus, denn durch den Mundschutz und die Handschuhe ist das Risiko einer Ansteckung für Patienten vergleichsweise gering.

Was können Patienten selbst zum Covid-19-Schutz beitragen?

  • Notwendigkeit abklären: Besprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt bzw. der Praxisleitung, ob eine Behandlung notwendig ist. Je nach Auslastung der Praxis werden aktuell aber auch schon wieder Vorsorgeuntersuchungen angeboten.
  • Mund-Nasen-Bedeckung tragen: In der Praxis und besonders im Wartezimmer sollten Sie eine Gesichtsmaske tragen. Nehmen Sie diesen erst kurz vor der Behandlung ab, wenn Sie auf dem Behandlungsstuhl Platz genommen haben.
  • Hände gründlich waschen & desinfizieren: Hygiene ist das A und O. Wenn Sie die Praxis betreten, sollten Sie Ihre Hände waschen und desinfizieren.
  • Abstand im Wartezimmer: Halten Sie im Wartezimmer mindestens einen Abstand von 1,5 Metern ein.
  • Symptomfrei zur Behandlung kommen: Wenn Sie sich krank fühlen, sollten Sie von einem Besuch beim Zahnarzt absehen.

Was passiert mit dem Bonusheft?

Ob es aufgrund der Corona-Pandemie neue Regelungen für das zahnärztliche Bonusheft der Krankenkassen gibt, ist noch nicht geklärt. Patienten müssen aber grundsätzlich nur einen Stempel pro Kalenderjahr nachweisen können, um von höheren Zuschüssen beim Zahnersatz zu profitieren. Sollte sich die Lage in der zweiten Jahreshälfte entspannen, können Patienten ihre Vorsorgeuntersuchung dann noch nachholen und ihren Stempel für 2020 erhalten.

Autor:

Florian Urner aus Neustadt (Breuberg)

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