Energie & Umwelt
EWK-Verbotsverordnung
Kampf den Einweg-Plastikartikeln
Seit 3. Juli 2021 dürfen in Deutschland bestimmte Einweg-Plastikartikel nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Grundlage hierfür ist die EWK-Verbotsverordnung. Sie gilt für Hersteller und Händler. Konkret geht es um das Verbot von Einwegprodukten, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen und vom Hersteller zur einmaligen Verwendung gedacht sind. Betroffen sind auch Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen. Diese können durch Oxidation (etwa durch UV-Licht) zersetzt werden. In Form von...