Sperrmüll auf Abruf nutzen
Nein zu illegalen Sammlungen
Das Landratsamt weist darauf hin, dass in letzter Zeit wieder vermehrt mit Wurfzetteln die Sammlung zahlreicher Gegenstände angekündigt wird, vorwiegend Gegenstände aus Metall. Dies ist allerdings illegal, da Abfälle aus privaten Haushalten grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, also dem Landkreis Miltenberg, überlassen werden müssen. Es gibt wenige Ausnahmen einer genehmigten Sammlung, wie zum Beispiel Altkleidersammlungen, wenn die Gegenstände durch eine gemeinnützige...