Unwetter-Soforthilfen werden im Neckar-Odenwald-Kreis ab sofort ausgezahlt – Anträge auch online verfügbar
Mosbach. Die von den Unwetterereignissen vom 28. bis zum 30. Mai betroffenen Bürgerinnen und Bürger insbesondere in den Gemeinden Billigheim, Elztal, Fahrenbach, Limbach, Neckargerach, Schefflenz und Waldbrunn erhalten im Neckar-Odenwald-Kreis ab sofort die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat dem Kreis hierzu 82.500 Euro zur Verfügung gestellt.
Die Soforthilfe richtet sich an Privatpersonen und kleine Gewerbebetriebe mit höchsten 10 Beschäftigten. Die Hilfe dient in erster Linie dazu, wichtige Gegenstände des täglichen Lebens wieder zu beschaffen. Auf Antrag werden den Geschädigten unbürokratisch bis zu 50 Prozent des glaubhaft gemachten Schadens, höchstens aber bis zu 500 Euro pro Person, 2.500 Euro je Haushalt und 5.000 Euro je kleinen Gewerbebetrieb ausbezahlt. Begünstigt werden können grundsätzlich nur Privatpersonen/-haushalte, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Ledigen 25.000 Euro und bei Verheirateten 50.000 nicht übersteigt. Es werden nur Schäden ersetzt, die nicht anderweitig, beispielsweise über Versicherungsleistungen, abgedeckt sind.
Die Antragsstellung muss persönlich erfolgen. Die Antragsprüfung und Auszahlung der Soforthilfe findet im Hauptgebäude des Landratsamtes in Mosbach, Neckarelzer Straße 7, in Zimmer 8.001 statt. Die Betroffenen erhalten einen Barscheck, den sie bei der Bank einlösen können. Es empfiehlt sich, die Anträge schon vorab von der Webseite des Landratsamtes unter <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.neckar-odenwald-kreis.de">www.neckar-odenwald-kreis.de</a>abzurufen und auszufüllen. Auf der Webseite gibt es auch weitere Informationen zur Auszahlung der Soforthilfe.
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