Die Kassen sind leer
Stadt muss Bedarfszuweisungen beantragen, um Haushalt auszugleichen
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Wäre es nach dem Bürgermeister gegangen, dann hätte sich der Stadtrat in seiner Sitzung am16. April lediglich mit der Erhöhung einzelner Steuern und Gebühren, wie u.a. der Hundesteuer beschäftigt. Nur auf Nachfrage und nicht unter dem Tagesordnungspunkt Haushalt berichtete Bürgermeister Andreas Fath-Halbig, dass die Stadtverwaltung Bedarfszuweisungen beantragt hat, um das riesige Haushaltsdefizit abzudecken.
Im Haushalt für das Jahr 2025 klaffte bereist eine Lücke von EUR 800.000 als vor knapp drei Wochen die Bombe platzte. Die Stadt muss einem Unternehmen Gewerbesteuerzahlungen von knapp EUR 1,1 Mio. zurückerstatten. Damit erhöht sich das Minus für das laufende Jahr auf knapp EUR 1,9 Mio. Für die nächsten Jahre ist von jeweils weiteren EUR 1,1 Mio auszugehen, die fehlen.
Die Schulden der Stadt Wörth sind so hoch, dass das Landratsamt bereits bei der Genehmigung des Haushalts 2024 darauf hingewiesen wurde, dass ein Haushalt, der weitere Kreditaufnahmen vorsieht, nicht mehr genehmigt wird. Allein durch Kürzung der sogenannten freiwilligen Leistungen, also von Leistungen, zu deren Erbringung die Stadt nicht gesetzlich verpflichtet ist, lässt sich dieser Betrag nicht einsparen, da er die Gesamtsumme aller freiwilligen Leistungen leicht übersteigt. In vorhergehenden Beratungen hatte der Stadtrat bisher Einsparungen im Umfang von knapp EUR 400.000 beschlossen. Die Lücke lässt sich auch nicht durch die Erhöhung von Steuern und Gebühren schlissen, dazu ist die Summe einfach zu groß. Zumal die Stadt bereits eine der höchsten Grundsteuern im Landkreis hat.
Unter dem Strich bedeutet das, dass die Stadt Wörth ohne finanzielle Hilfe des Freistaats nicht mehr in der Lage ist, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen.
Die SPD / Grüne Stadtratsfraktion hat schon seit Jahren die hohen Schulden der Stadt kritisiert, auf die Risiken hingewiesen und – leider erfolglos – auf eine sparsame Haushaltsführung gedrängt.
„Wäre die Stadt Wörth ein Unternehmen, dann müsste sie jetzt wohl Insolvenz anmelden. Aufgrund entsprechender gesetzlicher Regeln können Kommunen in Deutschland allerdings nicht pleite gehen. Aber letztlich ist die Beantragung von Bedarfszuweisungen die Bankrotterklärung der Stadt“, erklärte SPD / Grünen Fraktionssprecher Steffen Salvenmoser nach der Sitzung.
Autor:Steffen Steffen Salvenmoser aus Wörth a.Main |
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