WALDBEWIRTSCHAFTUNG IN GROßHEUBACH - WEITER SO ???

GROßHEUBACH. Der zehnjährige Pachtvertrag mit einem Privatunternehmen zur Bewirtschaftung des zirka 540 Hektar umfassenden Gemeindewalds von Großheubach ist am 31.12.15 ausgelaufen.

In diesen zehn Jahren hat die Situation im Großheubacher Wald bei der Bevölkerung hohe Wellen geschlagen. Über zu große Hiebmengen, breite, verdichtete Trassen der Erntemaschinen und dadurch bedingte Erosionen, verschlammte Waldwege und vieles mehr entstand viel Unmut bei den Bürgern.

Die Forsteinrichtungsrevision, die dem Gemeinderat am 10.3.15 vorgestellt wurde, enthält unter anderem die Reduzierung des Hiebsatzes von 5,1 auf 3,9 Erntefestmeter pro Hektar und Jahr. Mit anderen Worten, die Bevölkerung hatte recht, es wurde zu viel Holz eingeschlagen.

Und jetzt steht erneut an: Waldbewirtschaftung durch Verpachtung wie bisher oder in Eigenregie wie in allen anderen Kommunen des Landkreises?

Der SPD-Fraktion ist es unerklärlich, wie eine Eigenbewirtschaftung unseres Waldes zu Verlusten führen soll, während ein Pächter des gleichen Waldes aus seinem angestrebten Überschuss noch eine geringe Pacht zu zahlen bereit ist. Es ist nicht vermittelbar, dass gerade Großheubach bei Eigenbewirtschaftung mit Verlust arbeiten soll, wogegen laut Presseberichten die Kommunen Erlenbach, Kleinheubach, Obernburg, Amorbach und Klingenberg mit kleineren oder auch "satten" Gewinnen das Wirtschaftsjahr 2015 abschlossen.

Überdies: "Der Wald ist mehr als Holz und Bäume" (BR3, 26.10.15). Er dient dem Gemeinwohl und erfüllt Funktionen wie die Luftreinhaltung, die Bereitstellung von Grundwasser, die Speicherung von CO2, den Erhalt der biologischen Vielfalt, die Erholung der Menschen. Die Funktion des Gemeinwohls hat Vorrang vor der Holznutzung!

Die nationale Biodiversitätsstrategie (NBS) der Bundesregierung formuliert unter anderem das Ziel, bis 2020 mindestens fünf Prozent (langfristig 10 Prozent) der deutschen Waldfläche als Naturwälder der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Der Markt Großheubach ist mit gut drei Prozent geschützter Waldfläche auf einem guten Weg, das Zwischenziel zu erreichen. Waldwildnis dient nicht nur dem Schutz von seltenen Tieren, Pflanzen und Pilzen, sondern auch der Erholung und Inspiration der Menschen.
Daneben kann eine naturverträgliche Wald- und Holznutzung mit zehn Prozent des Holzvorrats als stehendes oder liegendes Totholz (Totholz ist Leben!), als Biotopbäume und Altbäume erfolgen. Auch Wälder in denen geerntet wird, können wertvolle Naturräume sein.

Der Gemeinderat hat den Anspruch, für das Gemeinwohl seiner Bürger zu arbeiten. Er muss in der Lage sein, Fehlentwicklungen frühzeitig, nicht erst nach Ablauf einer Dekade, entgegenzusteuern und den Wald im Sinne des Gemeinwohls zu schützen. Dass die Großheubacher Gemeinderäte dafür motiviert sind, hat eine Begehung des Eichenbühler Walds im vergangenen Herbst gezeigt; nahezu alle Mitglieder des Gremiums waren vertreten und zeigten großes Interesse.

Autor:

Werner J. Zöller aus Großheubach

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