Caritas Miltenberg
Aktionswoche Schuldnerberatung 2026: „Wie komme ich an mein Geld?“
- Foto: Monika Eckert
v.l.n.r.: Anne Mann, Micaela Grundmann, Thomas Walther - hochgeladen von Caritas Landkreis Miltenberg
Schuldner- und Insolvenzberatung
Aktionswoche Schuldnerberatung 2026: „Wie komme ich an mein Geld?“
Recht muss auch umgesetzt werden
Anlässlich der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni 2026 macht die Schuldner- und Insolvenzberatung des Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. auf mögliche Probleme beim Zugang zu Pfändungsschutzkonten (P-Konten) und Basiskonten aufmerksam.
Die diesjährige Aktionswoche der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände stellt den Schutz existenzieller Bankdienstleistungen in den Mittelpunkt.
Hintergrund sind bundesweit anhaltend hohe Zahlen von Kontopfändungen und Schwierigkeiten bei der Umsetzung gesetzlicher Schutzregelungen.
Thomas Walther, Leiter der Schuldner- und Insolvenzberatung im Landkreis Miltenberg, kritisiert die Praxis vieler Banken und Sparkassen:
„Nicht nur bei Großbanken, auch bei lokalen Genossenschaftsbanken und Sparkassen gibt es Probleme mit dem Pfändungsschutzkonto und dem Anspruch auf ein Basiskonto. Selbst dann, wenn sie auf die gesetzlichen Regelungen hingewiesen werden, die auf bankeigenen Formularen nachzulesen sind.“
In der Beratungspraxis komme es zu verzögerten oder verweigerten P-Konto-Umwandlungen, Problemen bei der Anerkennung von P-Konto-Bescheinigungen sowie zu unnötigen Hürden bei der Einrichtung von Basiskonten.
Für Betroffene habe dies gravierende Folgen: Mieten können nicht überwiesen, Lebensmittel nicht bezahlt oder Sozialleistungen nicht rechtzeitig genutzt werden.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung fordert deshalb eine konsequente Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Vorgaben sowie niedrigschwellige und verlässliche Verfahren bei allen Kreditinstituten.
Menschen in finanziellen Notlagen sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Rechte zeitnah und ohne Hürden umgesetzt werden.
Bei Problemen mit P-Konto-Bescheinigungen, der Weigerung zur Basiskontoeröffnung oder der Umwandlung eines Kontos in ein Pfändungsschutzkonto können sich Ratsuchende aus dem Landkreis Miltenberg jederzeit an die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Caritasverbandes für den Landkreis Miltenberg e.V. wenden. Weitere Informationen unter caritas-mil.de.
Begriffserklärungen:
Ein Basiskonto (oft auch als „Konto für Jedermann“ bezeichnet) ist ein normales Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen für den täglichen Gebrauch (wie Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlung). Es wird grundsätzlich als Guthabenkonto geführt und kann nicht überzogen werden.
Der Anspruch auf ein Basiskonto ist gesetzlich im Zahlungskontengesetz (ZKG) verankert.
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein Girokonto auf Guthabenbasis, das vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt ist. Bei einer Kontopfändung bleibt automatisch ein bestimmter monatlicher Grundfreibetrag unangetastet, sodass der Kontoinhaber weiterhin am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen und seine Existenz sichern kann.
Der Kontopfändungsschutz ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.
Hier der Link zur Aktionswoche mit der Beschreibung des Themas:
https://www.aktionswoche-schuldnerberatung.de/forderungspapier-zur-aktionswoche-2026/
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.