Auszeichnung und Preisverleihung
Innovationspreis „Kirche und bezahlbares Wohnen“

Foto: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis

Stuttgart. Mit dem Innovationspreis „Kirche und bezahlbares Wohnen“ werden herausragende kirchliche Projekte, Konzepte und Initiativen aus Baden-Württemberg ausgezeichnet, die sich auf innovative Weise mit bezahlbarem Wohnraum auseinandersetzen.

Die Kirche ist traditionell ein Bauherr mit besonderen Aufgaben. Zwischen kulturhistorischer Verantwortung und gesellschaftlichem Auftrag entstehen vielerorts soziale und architektonische Vorzeigeprojekte. Kirchliche Gebäude und Liegenschaften sind in vielen Städten und Gemeinden Baden-Württembergs zentrale Bestandteile des Stadtbilds. Besonders in kleinen oder ländlichen Kommunen prägen sie häufig die Ortsmitten und übernehmen zudem wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgaben.

Gleichzeitig stehen auch die Kirchen vor tiefgreifenden strukturellen Herausforderungen: demografischer Wandel, wirtschaftliche Veränderungen und ein sich wandelndes zivilgesellschaftliches Engagement erfordern neue Antworten und kreative Lösungen.

Vor diesem Hintergrund bietet sich ein bedeutendes Potenzial zur qualitätsvollen Aktivierung von Wohnraum: durch die Nutzung und Umnutzung bestehender kirchlicher Gebäude und Liegenschaften ebenso wie durch die gezielte Reaktivierung von Leerstand – im kirchennahen Umfeld wie auch darüber hinaus. Auch der Neubau auf bislang ungenutzten kirchlichen Grundstücken eröffnet wertvolle Möglichkeiten, um dringend benötigten, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Der Innovationspreis richtet sich auch an kirchliche Akteurinnen und Akteure, die mit innovativen Ansätzen zur Vermittlung, Verteilung oder Aktivierung von Wohnraum neue Wege gehen – etwa durch die Mobilisierung von Wohnraum in privatem Besitz oder in Kooperation mit zivilgesellschaftlichen und kommunalen Partnern. Auch solche Projekte leisten einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarkts und verdienen öffentliche Sichtbarkeit und Anerkennung.

Die Kirchen selbst rechnen in den kommenden zehn bis fünfzehn Jahren mit rund 5.000 freiwerdenden Immobilien und Liegenschaften. Ein strategischer und partnerschaftlicher Umgang mit diesen Ressourcen kann einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung kirchlicher und gesellschaftlicher Zusammenarbeit leisten.

Die erfolgreiche Nutzung, Pflege und Entwicklung kirchlicher Gebäude ist jedoch stets mit komplexen Planungs- und Umsetzungsprozessen verbunden – und verlangt das engagierte Zusammenspiel vieler Beteiligter. Herausragende Projekte, die kirchliche Ressourcen für gemeinwohlorientierten Wohnraum erschließen oder auf kreative Weise neue Wohnraumzugänge schaffen, werden mit dem Innovationspreis
„Kirche und bezahlbares Wohnen“ gewürdigt – und als beispielgebende Impulse für andere sichtbar gemacht.

Gegenstand und Kategorien des Preises

Gesucht werden zukunftsweisende Projekte, Konzepte und Initiativen, die beispielhaft für die Nutzbarmachung kirchlicher Ressourcen für bezahlbares Wohnen sind. Für den Innovationspreis „Kirche und bezahlbares Wohnen“ werden ausschließlich Projekte mit Bezug zu kirchlichen Akteuren, Institutionen und / oder Liegenschaften in Baden-Württemberg berücksichtigt.

Angesprochen sind Projekte, die organisatorische, gestalterische, soziale, kulturelle, ökologische und ökonomische Qualitäten miteinander verbinden.

Erwünscht sind Einreichungen in folgenden Kategorien:
• Realisierte Projekte zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum,
• Konzepte zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum,
• Initiativen zum Thema bezahlbarer Wohnraum.

Die Zuordnung in die Kategorien erfolgt durch den Auslober. Der Auslober behält sich vor, die Kategorien zu erweitern bzw. zu verändern.

Teilnahmebedingungen und -hinweise

Teilnehmen können Kirchengemeinden, kirchliche Träger, private und öffentliche Personen, Vertreterinnen und Vertreter von Initiativen, Planungsträger, Planerinnen und Planer, Ingenieurinnen und Ingenieure, Vertreter der Bauwirtschaft und des Bauhandwerks, die an Projekten entsprechend dieser Ausschreibung maßgeblich beteiligt waren.

Die Teilnahme ist kostenfrei und es können jeweils mehrere Projekte eingereicht werden.

Mit der Teilnahme werden diese Auslobungsbedingungen als verbindlich anerkannt. Die Entscheidung des Auslobers ist endgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Rückfragen zu den Auslobungsunterlagen oder zum Verfahren richten Sie bitte ausschließlich schriftlich an wohnraumoffensive@mlw.bwl.de.

Einzureichende Unterlagen & Fristen

Die Bewerbung ist ausschließlich online an wohnraumoffensive@mlw.bwl.de zu richten. Postalisch eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Für eine Bewerbung werden bis zum 12. Oktober 2025, 23:59 Uhr folgende
Unterlagen benötigt:

1. Zusammenfassender aussagekräftiger Erläuterungstext der Projekte (max. 1 DIN-A4 als PDF).

2. Plakat als PDF (DIN A3 - DIN A0, max. 1 Stück, max. 25 MB) mit:
a. Aussagekräftigen diagrammatischen, konzeptionellen oder / und räumlichen Darstellungen des Projekts (Organigramme, Schaubilder, Grafiken, Objektpläne, Entwurfspläne u. dgl.).
b. Textlichen aussagekräftigen Erläuterungen des Projekts.
c. Nach Möglichkeit aussagekräftigen Fotos, Collagen, o.ä.

3. Sämtliche auf den eingereichten Medien enthaltene Zeichnungen, Diagramme, Darstellungen, Fotos u. dgl. als Einzeldateien mit je max. 5 MB und nach Möglichkeit 300 dpi (beachten Sie bitte die Hinweise zur
Übertragung der Nutzungsrechte).

Bitte beachten Sie folgende Vorgaben für die Plakate:
- PDF-Datei (am besten PDF / X-3)
- Endformat DIN A3 – DIN A0 + 5 mm Beschnitt-Zugabe ringsum
- Schriften müssen eingebettet sein
- Farbraum: CMYK
- Bildgröße zwischen 150 und 300 dpi

Sämtliche Unterlagen müssen bis zum bis zum 12. Oktober 2025, 23:59 Uhr via Mail bei wohnraumoffensive@mlw.bwl.de eingegangen sein. Im Anschluss erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Der Auslober behält sich vor, nach der Ausschlussfrist, projektbezogene Materialien und / oder
Informationen bei den Teilnehmenden anzufragen.

Nutzungsrechte

Die Verfasser der Einreichung müssen im Besitz des uneingeschränkten Urheberrechts bzw. Nutzungsrechts an allen eingereichten Unterlagen sein.

Der Auslober und seine Beauftragten haben das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, die eingereichten Unterlagen (Fotos, Plandarstellungen etc.) unter Nennung der Quelle kostenfrei öffentlich wiederzugeben, zu vervielfältigen, zu verbreiten sowie in allen analogen und digitalen Formen der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Innovationspreises „Kirche und bezahlbares Wohnen“ zu verwenden.

Die Teilnehmenden bestätigen dies mit der Absendung der Bewerbung. Ggf. werden die Teilnehmenden gebeten, geeignetes Text- und / oder Bildmaterial zum Verfahren nachzureichen.

Auswahlkriterien

Ein zentrales Bewertungskriterium stellt die Fähigkeit dar, Potenziale zur Nutzung kirchlicher Ressourcen für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums aufzuzeigen. Im Fokus steht dabei insbesondere die Förderung der (Weiter-)Entwicklung sowie der (Um-)Nutzung kirchlicher Liegenschaften mit dem Ziel, nachhaltige und bezahlbare Wohnprojekte zu realisieren. Darüber hinaus sollen beispielhafte Vorhaben und Initiativen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Bewertung berücksichtigt neben sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Dimensionen und innovativen Nutzungskonzepten auch architektonische und städtebauliche Qualitäten sowie Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit.

Auszeichnung und Preisverleihung

Alle Preisträgerinnen und Preisträger werden im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung geehrt und im Kontext einer begleitenden Ausstellung präsentiert. Gegebenenfalls werden sie gebeten, geeignete Materialien zur Ausstellungs- und Präsentationszwecken nachzureichen.

Für den Innovationspreis „Kirche und bezahlbares Wohnen“ steht ein Gesamtpreisgeld in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung.

Autor:

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis

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