Neufassung von Verwaltungsvorschrift:
Kommunen und Kreis fordern mehr Unterstützung für ehrenamtliche Feuerwehrarbeit

Foto: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis

Neckar-Odenwald-Kreis/Mosbach. Wie das Land die Freiwilligen Feuerwehren vor Ort unterstützt, das regelt in Baden-Württemberg die Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen, kurz „VwV-Z-Feu“. Diese soll nun neu gefasst werden mit möglicherweise deutlichen Auswirkungen auch auf die Feuerwehren im Kreis. Aktuell hat das Innenministerium um Stellungnahme gebeten – eine Chance, die der Kreisverband des Gemeindetags zusammen mit dem Landkreis genutzt hat: „Gerade für uns im ländlichen Raum sind die Freiwilligen Feuerwehren weit mehr als nur eine kommunale Pflichtaufgabe zur Gefahrenabwehr. Unsere Feuerwehren sind längst auch unverzichtbare Stützen des dörflichen Gemeinschaftslebens, die maßgeblich zur Bewahrung überlieferter Traditionen und eines guten Miteinanders vor Ort beitragen“, erklären Bürgermeister Thomas Ludwig, Kreisvorsitzender des Gemeindetags, und Landrat Dr. Achim Brötel in einem Schreiben an Innenminister Thomas Strobl.

Gleich zu Beginn des fünfseitigen Briefs machen Ludwig und Brötel klar, dass den Zuwendungen eine ganz zentrale Rolle bei der Stärkung der Feuerwehrarbeit zukomme: „Das, was dort auf rein ehrenamtlicher Basis geleistet wird, wäre in hauptamtlichen Strukturen gedacht nämlich schlicht unbezahlbar. Deshalb muss uns allen daran gelegen sein, die Ehrenamtlichkeit zu erhalten“, unterstreichen sie den Grund des Schreibens, das bewusst ergänzend zu den Stellungnahmen über die Kommunalen Landesverbände entworfen wurde.

So zeigen sich Ludwig und Brötel über die vorgesehene Mittelerhöhung im Bereich der Pauschalförderung erfreut, kritisieren allerdings, dass dabei der „in der Praxis absolut bewährte“ Verteilungsmaßstab geändert werden solle. Die bisherige Pauschalbetragsförderung pro Feuerwehrangehörigem habe unmittelbar das ehrenamtliche Engagement vor Ort abgebildet. Die derzeit geplante „Verteilung nach der Gießkanne“ auf Basis von Einwohnerzahl und Gemeindefläche benachteilige nicht nur tendenziell ländliche Räume und einwohnerschwache Gemeinwesen, sondern lasse gerade auch eine besondere Würdigung des ehrenamtlichen Einsatzes vermissen.

Darüber hinaus weisen der Bürgermeister und der Landrat darauf hin, dass die bisherige Form der Maßnahmenförderung in Gestalt von Festbeträgen mit der tatsächlichen Preisentwicklung nicht mehr Schritt halte. Als Konsequenz daraus würden mehr und mehr Kosten auf die kommunale Ebene verlagert. „Das Land wird aus unserer Sicht deshalb gar nicht umhinkommen, die seitherigen Förderbeträge endlich der Marktrealität anzupassen“, so der Hinweis. Ein denkbarer Weg zu mehr Kosteneffizienz könne dabei auch in der Ausschreibung von Rahmenverträgen für standardisierte Fahrzeuge durch das Land liegen, loben Ludwig und Brötel den vorgesehenen Ansatz. Allerdings müsse es immer möglich sein, konkrete Sondersituationen vor Ort zu berücksichtigten.

Besonders kritisch sehen Ludwig und Brötel die Absicht des Ministeriums, künftig auf eine Förderung von Feuerwehrgerätehäusern zu verzichten. „Das wird weder der gesetzlichen Aufgabenstellung der Freiwilligen Feuerwehr noch ihrer ständig wachsenden Bedeutung als Bevölkerungsschutzwehr gerecht“, heißt es in dem Schreiben. Bereits die aktuelle Höhe der Objektförderung für Feuerwehrgerätehäuser sei für die Verantwortlichen in den Rathäusern und für ehrenamtliche Feuerwehrleute ein echtes Ärgernis. „Gerade die Naturereignisse der jüngeren Vergangenheit haben uns doch eindringlich gezeigt, dass wir den Bevölkerungsschutz künftig zwingend anders denken müssen als bisher“, erinnern Bürgermeister Ludwig und der Landrat. Von den 32 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die aus dem Kreis 2021 in den Katastrophenschutzeinsatz im Ahrtal gegangen sind, seien 19 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren gewesen. Deshalb werde gar kein Weg daran vorbeiführen, die Feuerwehrhäuser noch sehr viel mehr zu „echten Zentren des Bevölkerungsschutzes“ auszubauen.

Dies alles werde aber nur gelingen, wenn die Feuerwehrinfrastruktur für die Kommune noch bezahlbar bleibe, heißt es in dem Brief weiter: „Deshalb plädieren wir dafür, uns in diesem Bereich ehrlich zu machen: Ohne eine deutliche Erhöhung der Landesförderung wird es nicht möglich sein, das derzeitige Schutzniveau dauerhaft zu erhalten“, wird diese Position hervorgehoben. Neben dem Etat des Innenministeriums könnten zusätzliche Objektfördermittel beispielsweise auch aus Landesprogrammen zur Förderung nachhaltigen Bauens kommen, unterbreiten Ludwig und Brötel dabei einen Vorschlag. Außerdem regen sie ein Überdenken der Standards an: „Nicht selten führt das in der Aufstellung des Feuerwehrbedarfsplans vorgegebene Raumprogramm gerade bei kleineren Feuerwehren zu völlig überdimensionierten Gebäudekörpern und damit auch zu vermeidbaren Kosten.“

Ludwig und Brötel hoffen nun, dass ihre im Namen aller Kommunen und des Kreises vorgetragenen Argumente bei der anstehenden Neufassung der Vorschrift berücksichtigt werden und das Ministerium dabei „ein besonderes Augenmerk auf ein unbürokratisches, einfaches und effizientes Förderverfahren“ lege. „Denn in einer Zeit, in der auf die Freiwilligen Feuerwehren permanent neue technische Herausforderungen zukommen, unsinnige und in hohem Maße lebensfremde Vorgaben zusätzliche Kapazitäten binden und die steigenden Anforderungen im Arbeitsleben die Tageseinsatzstärken vielerorts bedenklich sinken lassen, brauchen wir gerade jetzt nämlich ein starkes und klares Signal des Landes für das Ehrenamt“, so der abschließende Appell an Minister Strobl, der mit einem Gesprächsangebot verbunden wurde. Zeit dafür gibt es noch ausreichend. Denn das Inkrafttreten der neuen Verwaltungsvorschrift ist erst für Januar 2025 geplant.

Autor:

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis

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