Jugendhilfeausschuss:
Neckar-Odenwald-Kreis macht Bereitschaftspflege deutlich attraktiver und sucht nun dringend Familien – Planungen zur Ganztagsförderung von Grundschülern beginnen

Foto: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis

Hardheim. 64 Kinder konnten im vergangenen Jahr im Neckar-Odenwald-Kreis aufgrund von krisenhaften Situationen nicht länger bei ihren Familien wohnen und mussten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamts anderweitig versorgt werden. Dabei fanden 37 Kinder in Heimen ein neues Zuhause, während nur 27 Kinder in sogenannten Bereitschaftspflegefamilien untergebracht werden konnten. Um die kurzfristige Aufnahme betroffener Kinder in Familien attraktiver zu machen, schlug die Verwaltung den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses bei der jüngsten Sitzung in Hardheim deshalb eine grundlegende Neuorganisation der Bereitschaftspflege vor.

„Bereitschaftspflege kann nur dann funktionieren, wenn es auch genügend Pflegepersonen gibt, die sozusagen permanent in Bereitschaft stehen, um im Falle eines Falles helfen zu können. In der Regel schließt das jedoch eine parallele Berufstätigkeit jedenfalls bei der Hauptpflegeperson aus“, ordnete Landrat Dr. Achim Brötel das Thema in der Erftalhalle ein. Das mache es allerdings zunehmend schwieriger, überhaupt noch Familien zu finden. Aus Sicht der Verwaltung bestehe deshalb dringender Handlungsbedarf, um weitere Bereitschaftspflegepersonen zu gewinnen. Das werde allerdings nur gelingen, wenn man die Rahmenbedingungen deutlich verbessere, so der Landrat.

Zusammen mit Sozialdezernentin Renate Körber und Jugendamtsleiter Peter Roos verwies Brötel auf die besonderen Anforderungen an Bereitschaftspflegepersonen. Diese müssen sich durch ein hohes Maß an Flexibilität und Organisationstalent sowie Geduld und Verständnis im Umgang mit dem Kind und seiner Herkunftsfamilie auszeichnen. „Damit Familien dazu bereit sind, benötigen sie deshalb neben einer fachlichen Schulung und Begleitung auch eine angemessene finanzielle Ausstattung“, betonten die Verantwortlichen.

Die dem Ausschuss vorgeschlagene Neuorganisation sieht deshalb vor, dass künftig Tagessätze gewährt würden, die weitestgehend alle Ausgaben berücksichtigen. „Ziel der Neuorganisation ist es, ein neues Tätigkeitsfeld sowohl für Nichtfachkräfte als auch vor allem für pädagogische Fachkräfte zu schaffen“, unterstrichen Körber und Roos und ergänzten, dass jede neue Bereitschaftspflegefamilie ein großer Gewinn für ein Kind wie auch den Landkreis sei. Heimunterbringungen könnten so vermieden werden. Dafür wolle man nun auch verstärkt werben. Die Kreisrätinnen und Kreisräte unterstützten die Reform einstimmig und dankten den bestehenden Pflegefamilien für ihre wertvolle Arbeit.

Über die Auswirkungen des Ganztagsförderungsgesetzes wurde das Gremium anschließend informiert. Das Gesetz regelt die Einführung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder. Im Schuljahr 2026/27 sollen dabei zunächst nur die Kinder der ersten Klassen vom Rechtsanspruch profitieren. In den Folgejahren wird dieses Instrumentarium dann jeweils um eine zusätzliche Klassenstufe erweitert. Auf diese Weise hat ab dem Schuljahr 2029/30 schließlich jedes Grundschulkind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Das Gesetz habe, so Landrat Brötel, eine „absolut unterstützenswerte und richtige Zielstellung“. Dennoch sei der Anspruch auf eine ganztägige Betreuung in der Grundschule wiederum eines der Musterbeispiele dafür, wie weit sich die Politik inzwischen von der Lebenswirklichkeit entfernt habe. „Bevor dauernd neue Rechtsansprüche und Leistungsrechte geschaffen werden, muss sich aber doch endlich einmal auch wieder jemand Gedanken darüber machen, ob alles das überhaupt noch erfüllbar ist“, betonte Brötel mit Verweis auf die jetzt schon in Kindertagesstätten fehlenden Fachkräfte.

Sorge mache dem Kreis in diesem Zusammenhang auch, dass man als Träger der Jugendhilfe sogar verklagt werden könne, obwohl der Kreis selbst keinen direkten Einfluss auf die Betreuungsverhältnisse vor Ort habe. Deshalb werde die Jugendhilfeplanung nun das Gespräch mit den Städten und Gemeinden suchen. Als Auftakt dieses Prozesses stellte Marcel Mader, Jugendhilfeplaner beim Landratsamt, Zielstellungen und Herausforderungen der gesetzlichen Regelung vor. So solle die ganztägige Förderung ab 2026 an jedem Schulstandort sichergestellt sein, wobei eine interkommunale Zusammenarbeit durchaus möglich ist. Erreichen möchte der Gesetzgeber damit eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie noch mehr Gleichberechtigung. „Nach der Kita-Zeit haben doch sehr viele Eltern mit Betreuungslücken zu kämpfen, zumal sich der Erwerbstätigenanteil in der Bevölkerung aufgrund des demographischen Wandels steigert und steigern muss“, erläuterte Mader. Dies belegte der Jugendhilfeplaner auch mit Vorausberechnungen, nach denen die Altersgruppe der 20- bis 65-jährigen bis 2040 nur noch 52 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmache. Deshalb müsse man das Thema jetzt angehen, wobei Mader auch die bestehenden Unklarheiten im Bereich der Mitverantwortung der Schulträger, bei der Zusammenarbeit aller Akteure und im Bereich der Schülerbeförderung ansprach. Auf politischer Ebene stünden hierzu noch Klärungen aus, auf kommunaler Ebene könne aber heute schon gehandelt werden, so das Fazit von Maders engagiertem Vortrag. In der anschließenden Diskussion stellten die Ausschussmitglieder entsprechend auch nicht die Notwendigkeit des Gesetzes infrage, jedoch wurden etliche Fragen zur Umsetzung aufgeworfen. Bürgermeister Jens Wittmann (CDU) unterstrich, dass man nun Gespräche beginnen müsse. Mit interkommunaler Zusammenarbeit sei die Aufgabe sicher zu bewältigen. Marcus Wildner, Vorsitzender des Kreisjugendrings, sorgte sich um die Auswirkungen auf die Jugendarbeit der Vereine.

Zum Abschluss der Sitzung dankte Landrat Brötel dem Hardheimer Bürgermeister Stefan Grimm, der zu Beginn zentrale Projekte in seiner Gemeinde vorgestellt hatte.

Ausschuss in Kürze:

Mehrgenerationenhaus übernimmt Aufgabe des Tageselternvereins
Die Aufgaben der Kindertagespflege, also der Betreuung von Kindern durch Tagesmütter und Tagesväter, werden im Kreis seit vielen Jahren im engen Zusammenwirken zwischen dem Landratsamt und dem Tageselternverein erfüllt. Hierbei übernimmt der Tageselternverein unter anderem die Qualifizierung der Tagespflegepersonen. Nun löst sich der Tageselternverein auf und dessen bisherige Aufgabe übernimmt ab Anfang 2024 der Verein Mehrgenerationenhaus Mosbach. Der Jugendhilfeausschuss ermächtigte die Kreisverwaltung einstimmig, den bestehenden Vertrag mit dem Mehrgenerationenhaus neu zu schließen.

Verbesserungen auch in der Vollzeitpflege
Neben der Reform der Bereitschaftspflege sprach sich der Jugendhilfeausschuss ebenfalls dafür aus, die Rahmenbedingungen für die Vollzeitpflege, also bei der dauerhaften Aufnahme eines Pflegekindes, kontinuierlich weiterzuentwickeln, um diese Hilfeform für Pflegepersonen attraktiv zu halten. Vor diesem Hintergrund folgte der Ausschuss dem Vorschlag der Verwaltung, in den Bereichen der Kinderbetreuung und der Krankenversicherung Verbesserungen vorzunehmen.

Information:
Interessierte Familien für die Breitschafts- oder Vollzeitpflege können sich bei Sabine Seitz-Schwindt unter 06261 – 84 2104 und sabine.seitz-schwindt@neckar-odenwald-kreis.de unverbindlich melden.

Autor:

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis

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