Antrag bis 30. September 2026 stellen
Ausschreibung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2027

Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2027 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2026 beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.
 | Foto: Symbolbild: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
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Ministerin Marion Gentges MdL: „Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum wird auch im Programmjahr 2027 weiter zur strukturellen Stärkung des Ländlichen Raums beitragen.“


Stuttgart/Neckar-Odenwald-Kreis.
„Insbesondere vor dem Hintergrund der vielfältigen globalen Herausforderungen kommt einer klugen und integrierten Strukturentwicklung eine besondere Bedeutung zu. Neue und innovative Lösungen sind wichtig, um die Kommunen in Baden-Württemberg umfassend zu stärken. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bietet seit 30 Jahren ein passendes Förderangebot für eine nachhaltige Strukturentwicklung auf kommunaler Ebene. Seit jeher ist eine flächensparende Innenentwicklung eines der Kernanliegen des ELR. Als eines der zentralen Förderprogramme setzt das ELR gezielt an den großen Potentialen unserer ländlichen Kommunen an. Durch diese wohl überlegte und vorausschauende Strukturpolitik entstehen lebendige Ortsmitten, neuer Wohnraum, attraktive Arbeitsplätze und wohnortnahe Strukturen der Daseinsvorsorge. Im Rahmen der letzten Programmentscheidung 2026 unterstützte das MLR in 453 Gemeinden über 1.100 Strukturmaßnahmen mit insgesamt 112,4 Millionen Euro. Auch im Programmjahr 2027 bietet das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum wieder ein passendes Förderangebot für kommunale und private Projekte“, sagte die Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, Marion Gentges MdL, am Freitag (22. Mai) anlässlich der Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2027.

Das ELR ist ein vielseitiges Förderinstrument, welches sich seit mehr als drei Jahrzehnten bewährt hat. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können auch 2027 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei ihrer Gemeindeverwaltung vor Ort, die bei der Antragsstellung unterstützt.

„Von der Sicherung der Nahversorgung mit Lebensmitteln und medizinischen Dienstleistungen bis hin zur Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum sowie der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen – das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum wird auch in Zukunft den vielfältigen Bedürfnissen des Ländlichen Raums gerecht. So wurde das Programm in den jährlichen Ausschreibungen stets an aktuelle gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen angepasst, um zielgerichtete, zukunftsfähige und passgenaue Angebote zu schaffen. Das war schon immer die zentrale Idee des ELR. So ist das ELR inzwischen ein unverzichtbares Instrument, um die Strukturentwicklung im Ländlichen Raum erfolgreich zu gestalten“, betonte Ministerin Gentges.

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist damit das wesentliche Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume. Mit der Ausschreibung des Jahresprogramms 2027 zeigt das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum weitere Schritte zur Stärkung resilienter Strukturen in Kommunen auf.

Voraussetzung für die Aufnahme in das ELR-Jahresprogramm 2027 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2026 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.

Klimaresilienz ist zunehmend ein Faktor der Strukturentwicklung

Die deutlichen klimatischen Veränderungen und die damit einhergehenden Extremwetterereignisse zeigen, dass die Klimaresilienz bei der Strukturentwicklung eine zentrale Rolle spielt. So erkennen auch immer mehr Kommunen die eigene Betroffenheit und beginnen mit der Suche nach geeigneten Maßnahmen und Strukturen. Auf diesen zusätzlichen Aspekt der kommunalen Strukturentwicklung geht das ELR mit einer darauf zugeschnittenen Förderung ein. Beispielhaft kann die modellhafte Umsetzung von Hitzeplänen, Verschattungen, Regenwasserspeicher oder neue Versickerungsbereiche im Ortskern durch das ELR mit bis zu 50 Prozent gefördert werden. „Klimaresiliente Gemeinden sind starke Gemeinden. Sie sind lebenswert und für die Zukunft gut gerüstet. Nutzen Sie das ELR auch hier, um Ihre Strukturen an die Zukunft anzupassen“, so Ministerin Gentges.

Hintergrundinformationen:
Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2027 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2026 beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des MLR unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/

Autor:

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis

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