Neue Förderrunde gestartet:
Europäischer Sozialfonds Plus verbessert die Beschäftigungs- und Bildungschancen benachteiligter Menschen
- Die neue Förderrunde für den Europäischen Sozialfonds Plus ist gestartet. Kommunen, Organisationen und Vereine können ihre Projektanträge bis spätestens 1. Juni 2026 einreichen.
- Foto: Sozialministerium, ESF VB
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Neckar-Odenwald-Kreis. Um Beschäftigungs- und Bildungschancen der Menschen in der Europäischen Union (EU) zu verbessern, stellt die EU den Mitgliedstaaten bereits seit 1957 Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) zur Verfügung. Für die Jahre 2027 und 2028 sind nun wieder Fördermittel für Projekte zur Unterstützung von am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen vorhanden. Für den Neckar-Odenwald-Kreis können damit insgesamt 165.000 Euro pro Jahr bedarfsorientiert eingesetzt werden. Dafür hat der regionale ESF-Arbeitskreis in seiner letzten Sitzung die Förderschwerpunkte in der Arbeitsmarktstrategie 2026 für die Förderjahre 2027 bis 2028 erarbeitet und festgelegt. Kommunen, Organisationen und Vereine können ihre Projektanträge nun bis spätestens 1. Juni 2026 vollständig über das elektronische Antragsportal (ELAN) bei der L-Bank einreichen. Als Projektlaufzeit ist der 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028 vorgesehen. Über die Bewilligung des Antrags entscheidet die L-Bank unter Einbeziehung des regionalen ESF-Arbeitskreises.
Die regionalen Ziele der ESF-Förderung konzentrieren sich auf zwei Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf. Zum einen auf besonders benachteiligte Menschen im Rechtskreis des Sozialgesetzbuches II mit multiplen Vermittlungshemmnissen und zum anderen auf junge Menschen, die vom Schulabbruch bedroht sind und durch das schulische Regelsystem nicht (mehr) ausreichend angesprochen werden können. Die umfassende Arbeitsmarktstrategie 2026 ist auf der Homepage des Neckar-Odenwald-Kreises veröffentlicht.
Der Neckar-Odenwald-Kreis profitiert aktuell bereits von der ESF Plus-Förderung bei drei laufenden Projekten. So werden beim Projekt „Neuer Start 2025/2026“ berufsschulpflichtige Schüler bis zum 25. Lebensjahr mit besonderem Unterstützungsbedarf begleitet. Das Unterstützungsangebot richtet sich insbesondere an Schüler aus dem Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf sowie an Auszubildende mit Migrationshintergrund. Ziel ist eine intensive individuelle sowie persönliche Begleitung, um berufliche Perspektiven zu entwickeln und den Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung zu erleichtern. Das Projekt „Job-Haus: Perspektive³“ unterstützt ebenfalls Menschen auf ihrem Weg zurück in den Arbeitsmarkt. Die Jobhäuser in Mosbach und Buchen verzeichneten im Jahr 2025 insgesamt mehr als 3.895 Besuche. Die Besucher erhalten dort unter anderem Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, bei der Jobsuche sowie Beratung bei individuellen Problemen. Die Beratung findet häufig über mehrere Besuche hinweg statt. Ergänzt wird das Angebot durch Programme für Eltern und Erziehende sowie durch Sprachtrainings für Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund. Ein weiteres durch den ESF Plus gefördertes Projekt ist „Arbeit inklusiv 25-26“. Dieses richtet sich an psychisch beeinträchtigte Menschen sowie an schwervermittelbare Langzeitarbeitslose. Durch gezielte Trainings arbeitsrelevanter Grundfertigkeiten sollen die Teilnehmenden bei der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben unterstützt werden.
Projektträger sind jetzt aufgefordert, in ihren regionalen Antragskonzepten neben den spezifischen Zielen auch die Querschnittsziele des ESF Plus (Gleichstellung von Frauen und Männern, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung, nachhaltige Entwicklung, Förderung der transnationalen Zusammenarbeit) zu berücksichtigen. Zudem ist die Einhaltung der Charta der Grundrechte der EU sicherzustellen.
Die Förderbedingungen sind online auf der Internetseite des ESF Plus Baden-Württemberg www.esf-bw.de/esf-plus-in-bw abrufbar. Eine Förderung ist nur möglich, wenn ein Projekt mindestens zehn Teilnehmende umfasst und auf eine förderfähige Gesamtsumme von mindestens 30.000 Euro ausgelegt ist. Darüber hinaus muss der Antragsteller die Kofinanzierung des Projekts sicherstellen. Der ESF-Förderanteil an der öffentlichen Finanzierung der Projekte soll zwischen 30 Prozent und 40 Prozent liegen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Informationen zum Förderaufruf finden sich online auf der Landkreiswebseite unter www.neckar-odenwald-kreis.de. Fragen beantwortet Lena Staubitz von der ESF-Geschäftsstelle unter Tel.: 06261 84-2002 oder per E-Mail an lena.staubitz@neckar-odenwald-kreis.de.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
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