FFP2-Maskenpflicht für Besucher im Landratsamt
Regeln gelten auch für Zulassungsstellen

Foto: Bildgrafik: Landratsamt | Bildquelle: Pixabay

Mosbach/Buchen. Entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung hat das Landratsamt für Besucherinnen und Besucher der Dienstgebäude ab sofort eine FFP2-Maskenpflicht festgelegt. Diese Regelung betrifft auch die Kfz-Zulassungsstellen in Buchen und Mosbach. Zudem ist der Besuch des Landratsamts weiterhin nur nach vorheriger Terminabsprache beziehungsweise Anmeldung und nach den 3G-Regeln möglich. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss beim Besuch einen zertifizierten Antigenschnelltest oder PCR-Test vorweisen.

Autor:

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis

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