Polizeibericht
Lohr a. Main | Alkoholfahrten, sowie eine Fahrt unter Einfluss von Betäubungsmittel und ohne Fahrerlaubnis
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Pressebericht der PI Lohr a. Main vom 30.03.2025
Drei Alkoholfahrten, sowie eine Fahrt unter Einfluss von Betäubungsmittel und ohne Fahrerlaubnis
Lohr am Main, Landkreis Main-Spessart
In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurden im Rahmen von Verkehrskontrollen mehreren Fahrzeugführern die Weiterfahrt untersagt.
Gegen 20:30 Uhr wurde in der Osttangente im Begegnungsverkehr ein Fahrzeug festgestellt, welches zur
Durchführung einer Kontrolle angehalten werden sollte. Bei der Anhaltung konnte festgestellt werden, dass Beifahrer und Fahrer die Sitzplätze getauscht hatten. Der Grund für den Fahrerwechsel war schnell gefunden. Der 20-jährige, ursprüngliche, Fahrer hatte 3 Joints konsumiert und war auch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Der 40-jährige, welcher nach dem Fahrerwechsel das Steuer übernahm, hatte zwar eine Fahrerlaubnis, wird diese aber wohl für 1 Monat abgeben müssen. Bei ihm wurde ein
Atemalkoholwert von 1,04 Promille festgestellt. Bei beiden Fahrern wurde eine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt. Gegen den 20-jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. In diesem Verfahren wird auch die Ordnungswidrigkeit wegen Fahrens unter Einfluss von
Betäubungsmittel behandelt. Da es sich um eine Straftat handelt wird das Strafmaß erst im Rahmen des Verfahrens festgelegt.Gegen den 40-jähringen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ihn erwartet ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg, sowie 1 Monat Fahrverbot.
Gegen 23:00 Uhr wurde ein 54-jähriger kontrolliert, welcher mit seinem Pkw die Rodenbacher Straße befuhr. Hier wurde im Rahmen der Kontrolle, vom Fahrer ausgehend, deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen. Nachdem dem Fahrer ein Atemalkoholtest nicht möglich war, wurde auch hier eine
Blutentnahme angeordnet und durchgeführt. Das Ergebnis der Untersuchung steht noch aus.
Abhängig von dem, nach der Untersuchung, festgestellten Alkoholwert im Blut erwartet den 54-jährigen ein bei einem Wert von 0,5 Promille bis 1,09 Promille ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, bzw. ab 1,10 Promille ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Um 00:30 Uhr wurde in der Jahnstraße ein weiterer Pkw angehalten. Als Fahrer wurde eine 35-jähriger Mann festgestellt. Ein, im Rahmen der Kontrolle, durchgeführter Atemalkoholtest ergab hier einen Wert von 0,76 Promille. Auch den 35-jährigen erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
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