Bundesverkehrswegeplan 2030: Landrat nutzt Öffentlichkeitsbeteiligung und nimmt Stellung zu Projekten im Landkreis – Einstufung der Ortsumfahrung Hardheim „weder verständlich noch akzeptabel“

Neckar-Odenwald-Kreis. Mitte März hatte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt den Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) vorgestellt, der festlegt, in welche Straßen-, Schienen- und Wasserstraßen der Bund bis 2030 investieren will. Bevor das Kabinett den Plan beschließen wird, hat Landrat Dr. Achim Brötel jetzt die sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung genutzt, um zu den Projekten, die den Neckar-Odenwald-Kreis unmittelbar betreffen, in einem Schreiben an das zuständige Ministerium Stellung zu nehmen.

In Bezug auf die Ortsumfahrung Adelsheim, die unter den bereits laufenden und fest disponierten Projekten gelistet ist, betont Brötel, dass es aus Sicht des Landkreises von zentraler Bedeutung sei, dass nach der Fertigstellung des Anschlusses an die Landesstraße 519 nahtlos das letzte noch fehlende Teilstück gebaut werde. Denn nur durch die Brücke in Richtung Business-Park Adelsheim und Oberschefflenz trete die innerörtliche Entlastungswirkung in Adelsheim ein.

Nachdrücklich begrüßt der Landrat, dass die Ortsumfahrung Elztal-Neckarburken bei den neuen Vorhaben im „Vordringlichen Bedarf“ geführt wird. Dabei verweist er insbesondere auf die tägliche Verkehrsbelastung von weit über 15.000 Fahrzeugen. Abhilfe sei schon aufgrund einer Dauerlärmbelastung von 60 dB (A) nachts dringend erforderlich. Das müsse dann vor allem aber auch bei der noch ausstehenden Einstufung in die Priorisierungsliste unbedingt Berücksichtigung finden.

Als „weder verständlich noch akzeptabel“ kritisiert Brötel hingegen, dass die Ortsumfahrung Hardheim lediglich in die Kategorie „Weiterer Bedarf ohne Planungsrecht“ eingestuft werden soll. Das bedeute, dass bis zum Jahr 2030 nicht mit einem Baubeginn zu rechnen sei. „Für uns ist das so nicht hinnehmbar“, erklärt Brötel. Schon seit Jahren sei Hardheim in verkehrlicher Hinsicht weit überdurchschnittlich belastet. Die Zuwachsraten lägen sogar deutlich über dem Landesdurchschnitt, da Hardheim ein sehr wirtschaftsstarker Standort sei. Leiden hierunter würden insbesondere Fußgänger und die Anwohnerinnen und Anwohner. „Aus unserer Sicht gibt es deshalb nur eine einzige angemessene Einstufung der Ortsdurchfahrt Hardheim, nämlich die im ‚Vordringlichen Bedarf‘ “, unterstrich Dr. Brötel. Dabei erinnert er auch noch einmal daran, dass Hardheim zu den bundesweit von der Bundeswehrstrukturreform am meisten betroffenen Kommunen gehört: „Wenn die Bundeswehr jetzt geht, dann erwarten wir deshalb auch, dass der Bund sich nicht einfach sang- und klanglos davon macht, sondern dass er tatsächlich auch so etwas wie eine fortwirkende Verantwortung für diejenigen übernimmt, die ihm über Jahrzehnte hinweg treu zur Seite gestanden sind. Dazu besteht gerade jetzt im Zuge der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 eine hervorragende Gelegenheit.“ Der Landrat verweist in diesem Zusammenhang zudem auf eine von der Gemeinde Hardheim vorgeschlagene Teilumgehung, die mit rund 9 Millionen Euro statt der im BVWP veranschlagten 35,7 Millionen Euro zu verwirklichen wäre. Dieser Vorschlag werde aber in dem Entwurf unverständlicherweise ignoriert.

Ausdrücklich begrüßt Brötel die geplante Verlängerung und den Ausbau der Neckarschleusen auf der gesamten Länge von Mannheim bis Plochingen als neues Vorhaben im „Vordringlichen Bedarf“: „Der Neckar ist und bleibt eine besondere Lebensader für unsere gesamte Region.“ Deshalb habe sich der Neckar-Odenwald-Kreis immer wieder sehr stark für den Ausbau und die Verlängerung der Neckarschleusen eingesetzt. Denn würde man hier den Anschluss verlieren, hätte das fatale Folgen in verkehrlicher Hinsicht. Deshalb sei es absolut richtig, dass der Plan die Ertüchtigung der Schleuseninfrastruktur für moderne Containerschiffe auf der gesamten schiffbaren Länge und nicht nur in Teilbereichen vorsehe.

Für den Neckar-Odenwald-Kreis von ganz erheblicher verkehrlicher Bedeutung seien zudem auch noch die beiden Ortsumfahrungen in Offenau und Jagstfeld (Landkreis Heilbronn). Dass beide als neue Vorhaben im Vordringlichen Bedarf gelistet seien, sei deshalb ganz ausdrücklich zu begrüßen. Die B 27 habe, so Brötel, insbesondere für den südlichen Teil des Neckar-Odenwald-Kreises eine zentrale Zubringerfunktion zur Autobahn. Die BAB-Auffahrt Neckarsulm (A 6) sei sinnvollerweise nur auf diesem Weg erreichbar, der momentan allerdings sowohl in Offenau als auch in Jagstfeld durch enge, verkehrlich extrem stark belastete Ortsdurchfahrten führt, die sich gerade in Stoßzeiten regelmäßig als Nadelöhre erwiesen, zu teilweise kilometerlangen Rückstausituationen führten und die schon jetzt unerträglich hohe Lärm- und Emissionsbelastung in den Ortslagen noch weiter verschärften. Hier sei eine zeitnahe Abhilfe durch den Bau von Ortsumfahrungen deshalb dringend erforderlich. Bei der noch ausstehenden Priorisierung müsse beiden Maßnahmen insofern auch eine hohe Dringlichkeit beigemessen werden.

Autor:

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis

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