Saubere, noch tragbare Kleidung ja – Müll nein!
Gemeinsam für eine saubere Alttextil-Sammlung

Ziel der Zusammenarbeit von KWiN und den DRK-Kreisverbänden: Ein sauberes, ordentliches Sammelstellennetz im ganzen Landkreis.; 

 | Foto: KWiN
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Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald und DRK-Kreisverbände Buchen und Mosbach rufen zur richtigen Nutzung der Altkleidercontainer auf.

Neckar-Odenwald-Kreis. Die Sammlungen und Verwertung von Alttextilien stehen derzeit bundesweit unter Druck. Überfüllte Container, wild abgestellte Kleidersäcke und ein wachsender Anteil nicht verwertbarer Textilien stellen Kommunen, Entsorgungsunternehmen und karitative Organisationen gleichermaßen vor große Herausforderungen. Auch im Neckar-Odenwald-Kreis ist diese Entwicklung spürbar – doch durch die enge Zusammenarbeit zwischen der Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald (KWiN) und den Kreisverbänden des DRK gelingt es bisher, die Herausforderungen gut zu bewältigen.

Ein angespannter Markt mit strukturellen Problemen
Die Ursachen für die angespannte Lage am Altkleidermarkt sind vielfältig: Während zum einen die Mengen steigen, nimmt andererseits die Qualität vieler Textilien ab – insbesondere durch große Mengen günstiger Importware, oft verbunden mit einem hohen Anteil an Synthetik-Fasern. Die Sortierung wird aufwändiger, die Verwertung schwieriger – und oft wirtschaftlich unrentabel. Insolvenzen großer Sortierbetriebe und ein Überangebot auf dem Markt verschärfen die Situation zusätzlich. Immer mehr Betreiber ziehen sich zurück, was zu einer Reduzierung der Sammelstellen führt – mit sichtbaren Folgen im öffentlichen Raum.

Leider oft missverstanden – die neuen gesetzliche Vorgaben zur Getrenntsammlung
„Die seit dem 1. Januar 2025 bundesweit geltende Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien macht es da nicht einfacher“, so Sebastian Damm, Vorstand der KWiN. Ziel der neuen Regelung ist es, die Wiederverwertung zu stärken und die Umwelt zu entlasten. Doch es gibt Missverständnisse: Nicht alle Textilien gehören in den Altkleidercontainer.

Laut Bundesumweltministerium gilt:

  • Nur tragbare, saubere Kleidung und Textilien dürfen in die Container.
  • Stark verschmutzte, nasse oder beschädigte Kleidung sowie Putzlappen gehören weiterhin in den Restmüll.
  • Und: eine Verwertungspflicht besteht nur, wenn ein entsprechender Markt vorhanden ist.

Die vollständigen Informationen und FAQs zur Getrenntsammlung sind abrufbar unter:
https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/konsum-und-produkte/produktbereiche/mode-und-textilien/faq-getrennte-sammlung-von-textilabfaellen

Regionale Zusammenarbeit mit dem DRK als Erfolgsmodell
Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen ist der Neckar-Odenwald-Kreis gut aufgestellt. In enger Abstimmung mit den DRK-Kreisverbänden Mosbach und Buchen wird daran gearbeitet, die Anzahl der Sammelstellen stabil zu halten. Sebastian Damm: „Die Zusammenarbeit mit den DRK-Verbänden ist eng und lösungsorientiert. Wir setzen alles daran, die bewährten Sammelsysteme aufrechtzuerhalten, da sie den Bürgerinnen und Bürgern vertraut sind und sich über viele Jahre hinweg bewährt haben. Sollte sich die Situation jedoch weiter verschärfen, werden wir gemeinsam mit allen Beteiligten geeignete Maßnahmen und Lösungen entwickeln.“ Zwar mussten zuletzt z.B. durch die Insolvenz des Textilverwerters Texaid einige Standorte aufgegeben werden, dank neuer Kooperationen mit zuverlässigen Partnern werden diese jedoch nun durch das DRK schrittweise wieder aufgebaut.

Standort-Transparenz durch digitale Angebote
Alle Standorte der Altkleidercontainer im Kreis sind jederzeit über die Homepage der KWiN  unter: www.kwin-online.de/entsorgungsstandorte sowie die erst kürzlich rundum erneuerte KWiN-App unter: www.kwin-online.de/app abrufbar. Die Daten werden regelmäßig gepflegt, sodass Bürgerinnen und Bürger schnell und zuverlässig den nächstgelegenen Standort finden können. Dies gilt jedoch nicht für gewerbliche Altkleidersammlungen privater Anbieter. Deren Containerstandorte liegen in der Verantwortung der jeweiligen Unternehmen und sind nicht Teil der öffentlichen Entsorgungsaufgaben der KWiN. Solche Sammlungen sind grundsätzlich zulässig, sofern sie beim zuständigen Landratsamt angezeigt und genehmigt worden sind.

Appell gegen wilden Müll
Ein wachsendes Problem ist das wilde Ablagern von Müll an den Altkleider-Containern – auch im Neckar-Odenwald-Kreis. Oft werden ungeeignete Textilien, Rest- und Sperrmüll und auch Elektroschrott einfach daneben gestellt. Das erschwert die Arbeit der Entsorger und verschlechtert die Verwertungsqualität. Der Aufwand für die Beseitigung von wildem Müll belastet dabei insbesondere die Bauhöfe der Städte und Gemeinden - die bei der Entsorgung über die kommunalen Entsorgungsanlagen entstehenden Kosten tragen am Ende alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, während sich der Verursacher eigennützig seiner Verantwortung entzieht.

Daher der dringende Appell:

  • Prüfen Sie vor der Entsorgung, ob Ihre Kleidung wirklich in den Altkleidercontainer gehört: Stark verschmutzte oder nicht mehr tragbare Textilien gehören in den Restmüll
  • Gehen Sie verantwortungsvoll mit Wertstoffen und Restmüll um: Nutzen Sie die vorhandenen Entsorgungswege im Neckar-Odenwald-Kreis
  • Illegale Müllablagerungen sind kein Kavaliersdelikt: Wer wilden Müll ablagert, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 Kreislaufwirtschaftsgesetz Baden-Württemberg und riskiert hohe Bußgelder

Fazit
Die getrennte Sammlung von Alttextilien ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung – funktioniert aber nur, wenn alle mithelfen. Nur gemeinsam kann die Alttextilsammlung im Landkreis weiterhin zuverlässig funktionieren. Wer die Altkleider-Container richtig nutzt und Müll vermeidet, leistet einen wichtigen Beitrag für Umwelt, Gemeinwohl und ein sauberes Ortsbild.

Ziel der Zusammenarbeit von KWiN und den DRK-Kreisverbänden: Ein sauberes, ordentliches Sammelstellennetz im ganzen Landkreis.; 

 | Foto: KWiN
So bitte nicht! Wilde Müllablagerungen an Containern belasten Umwelt, Bauhöfe und die Allgemeinheit – illegale Ablagerungen können zudem mit Bußgeldern geahndet werden.; 

 | Foto: DRK Buchen
Autor:

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis

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