16 Windenergieanlagen geplant
Genehmigungsverfahren für Windpark „Waidachswald“ startet
- Symbolbild: Die Vattenfall Wind Waidachswald GmbH aus Hamburg, mit Sitz in Schefflenz, plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Waidachswald“ mit insgesamt 16 Windenergieanlagen in Adelsheim (Gemarkung Sennfeld), Schefflenz (Gemarkungen Mittel- und Unterschefflenz) und Roigheim (Gemarkung Roigheim).
- Foto: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
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Adelsheim/Schefflenz/Roigheim. Die Vattenfall Wind Waidachswald GmbH aus Hamburg, mit Sitz in Schefflenz, plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Waidachswald“ mit insgesamt 16 Windenergieanlagen in Adelsheim (Gemarkung Sennfeld), Schefflenz (Gemarkungen Mittel- und Unterschefflenz) und Roigheim (Gemarkung Roigheim). Dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis liegt dazu ein Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vor. Das Genehmigungsverfahren wurde eingeleitet und das Vorhaben entsprechend auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis sowie auf dem zentralen Internetportal der Bundesländer (www.uvp-verbund.de) öffentlich bekannt gemacht.
Seit dem 21. Juli bis einschließlich 20. August erfolgt die Auslegung des Antrags und der beige-fügten Unterlagen ebenfalls auf der Internetseite des Landratsamts unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen im Ordner „Windpark Waidachswald“. Die Standortgemeinden Adelsheim, Schefflenz und Roigheim sowie die Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt (Billigheim und Seckach), stellen in diesem Zeitraum ebenfalls Informationen zum Antrag auf ihrer jeweiligen Internetseite zur Verfügung. Außerdem wird der Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen auf dem Internetportal der Bundesländer zugänglich gemacht. Gleichzeitig werden die Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, um Stellungnahme gebeten.
Einwendungen können schriftlich oder elektronisch bis einschließlich 21. September bei der Genehmigungsbehörde vorgebracht werden. Gemäß aktueller Rechtslage soll auf einen Erörterungstermin bei der Errichtung oder Änderung von Windenergieanlagen verzichtet werden, wenn der Antragsteller diesen nicht beantragt. Dies gilt auch für UVP-pflichtige Anlagen. Die Vattenfall Wind Waidachswald GmbH hat für das Genehmigungsverfahren keinen Erörterungstermin beantragt, weshalb auf einen Erörterungstermin verzichtet wird. Sollte ein solcher Termin zu einem späteren Zeitpunkt noch beantragt werden oder dieser aus anderen Gründen erforderlich sein, erfolgt hierfür eine gesonderte Bekanntmachung.
Info: Weitere Informationen zu dem Verfahren sind der Bekanntmachung auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis oder dem zentralen Internetportal der Bundesländer zu entnehmen.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
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