Vom 1. Juli bis 30. September
Landratsamt schränkt Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ein
- Aufgrund der Niedrigwasserlage wird das Landratsamt die Ausübung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern – mit Ausnahme des Neckars – ab 1. Juli bis einschließlich 30. September 2026 beschränken.
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Neckar-Odenwald-Kreis. Aufgrund der Niedrigwasserlage wird das Landratsamt die Ausübung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern – mit Ausnahme des Neckars – ab 1. Juli bis einschließlich 30. September 2026 beschränken. Dies bezieht sich auf die Wasserentnahme für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft oder den Gartenbau mit Hilfe technischer Geräte wie beispielsweise Pumpen, Vakuumfässern oder Schläuchen. Das Verbot betrifft auch solche Wasserentnahmeerlaubnisse, wenn diese entsprechende Einschränkungen enthalten.
Erlaubt bleibt derzeit das Schöpfen in geringen Mengen mit Handgefäßen, Gießkannen oder Eimern durch Privatpersonen.
An den Landespegeln im Kreisgebiet sind die Abflüsse in den Fließgewässern fast alle unter den jeweiligen mittleren Niedrigwasserabfluss (MNQ) gefallen bzw. werden diesen in den nächsten Tagen erreichen. Regnet es weiterhin nicht oder nicht ergiebig genug, müssen weitere Maßnahmen erlassen werden.
Das Landratsamt setzt in erster Linie auf die Einsicht der Wassernutzer sowie einen sparsamen Umgang mit der Ressource durch die Bevölkerung. Unerlaubte Wasserentnahmen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Die Rechtsverordnung kann auf der Webseite des Landratsamtes unter der Rubrik „Kreisrecht/Bekanntmachungen/Umwelt-Recht_Untere Wasserbehörde“ eingesehen werden.
Autor:Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis aus Neckar-Odenwald-Kreis |
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