Vom 1. Juli bis 30. September
Landratsamt schränkt Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ein
Neckar-Odenwald-Kreis. Aufgrund der Niedrigwasserlage wird das Landratsamt die Ausübung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern – mit Ausnahme des Neckars – ab 1. Juli bis einschließlich 30. September 2026 beschränken. Dies bezieht sich auf die Wasserentnahme für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft oder den Gartenbau mit Hilfe technischer Geräte wie beispielsweise Pumpen, Vakuumfässern oder Schläuchen. Das Verbot betrifft auch solche Wasserentnahmeerlaubnisse, wenn diese...