Wasserentnahme aus fließenden Gewässern bis 31. August verboten
Das Landratsamt Miltenberg untersagt mit Allgemeinverfügung vom Montag, 17. August, die Entnahme von Wasser aus Gewässern II. und III. Ordnung im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Die Gründe hierfür sind die anhaltende Trockenheit und die daraus resultierenden, niedrigen Wasserstände. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden. Ob die Allgemeinverfügung verlängert wird oder ausläuft, entscheidet sich nach einer Beurteilung der...