Ortsumgehung Sulzbach - VCD schlägt ein Raumordnungsverfahren vor
Auch die Interessen von Niedernberg, Leidersbach und Aschaffenburg müssen berücksichtigt werden

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VCD: Nur ein Raumordnungsverfahren wird die Diskussionen um die N-S-Trasse in Sulzbach auf eine sachliche Ebene verlagern und auch die Interessen von Niedernberg. Leidersbach und Aschaffenburg berücksichtigen.

In die aktuelle Diskussion um die Notwendigkeit einer OUG in Sulzbach schaltet sich jetzt auch der Verkehrsclub Deutschland VCD ein. Der VCD setzt sich allgemein für eine klimaverträgliche, nachhaltige Mobilität ein, bei der Auto, Bus, Radfahrer und Bahn eine gleichwertige Rolle spielen.
Die aktuelle Diskussion um die Ortsumgehung Sulzbach wird laut VCD ohne Raumordnungsverfahren zu keiner sachlichen Lösung des Verkehrsproblems führen.
Ein Raumordnungsverfahren ist dann sinnvoll und notwendig, so Vorsitzender Dr. Hans Jürgen Fahn, wenn die Auswirkungen der geplanten N-S-Umgehung auf den gesamten Raum von Aschaffenburg - Kleinwallstadt ausgedehnt wird und alle Beteiligten in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden. Dies wurde bisher nicht getan.
Insgesamt ist es auch nachvollziehbar, dass die Gemeinde Niedernberg eine gutachterliche Stellungnahme zur Verkehrsuntersuchung OUG Sulzbach in Auftrag gegeben hat, die zum Ergebnis kommt, dass die Entlastungswirkung der geplanten Umgehung zu hoch berechnet wurde, weil das Gutachten des Staatlichen Bauamtes Mängel aufweist was die Wirtschaftlichkeit der geplanten OUG höchstwahrscheinlich schmälert (geplante Kosten: 22 Mio.€). Außerdem führt die geplante Trasse über Niedernberger Gemarkung und daher ist es richtig, wenn Niedernberg seine Interessen wahrnimmt.
• Außerdem sind die Befürchtungen Niedernbergs bezüglich zunehmender Überschwemmungsgefahr und höherer Lärmbelastung völlig berechtigt.
• Die Auswirkungen auf die Gemeinde Leidersbach (bessere Anbindung an die Spessartgemeinden: ja oder nein ?) wurden bisher noch nicht berücksichtigt.
• Der CSU-Ortsverband Aschaffenburg Süd hat einstimmig beschlossen, sich mit allen gebotenen Mitteln gegen eine N-S-Umgehung zu wehren, weil dann der Verkehr in der Obernauer Straße und in der Obernauer Kolonie massiv ansteigen wird (insbesondere auch der LKW-Verkehr)
• Daraus ist klar zu erkennen, dass die Gemeinde Sulzbach nicht allein eine OUG durchsetzen kann, obwohl auch klar ist, dass Sulzbach eine Verkehrsentlastung benötigt. Das muss an dieser Stelle ausdrücklich betont werden. Natürlich geht es darum ,die Mainauen zu schützen. Hier sind sich alle Naturschutzverbände einig
• Diese unterschiedlichen Interessen können nur in einem Raumordnungsverfahren geprüft werden, weil hier die gesamte Raumwirksamkeit der geplanten Trasse geprüft wird.
Der VCD bezieht sich hier auf konkrete Aussagen des Staatlichen Bauamtes, das ursprünglich das Planungsziel der N-S-Umgehung als „Verbesserung der überregionalen Verbindung nach Aschaffenburg“ bezeichnet hat. Das Staatliche Bauamt spricht in diesem Zusammenhang von einer ergänzenden Funktion zur B 469 , und nennt die ST 2309 als rechtsmainische Hauptverkehrsachse mit regionaler Bedeutung.
Im aktuell noch gültigen Regionalplan steht auch: “Von größerer wasserwirtschaftlicher und raumordnerischer Bedeutung sind insbesondere die Überschwemmungsgebiete der Gewässer 1. und 2. Ordnung“ . Die beiden Varianten der N-S-Umgehung liegen fast komplett im festgesetzten Überschwemmungsgebiet es Mains, was ein massiver Eingriff darstellt und vom Wasserwirtschaftsamt komplett abgelehnt wird. Für Hans Jürgen Fahn ist diese Bewertung eigentlich schon der K.O. für die geplante N-S-Umgehung in Sulzbach. Auch deshalb, weil die Überschwemmungen in Zukunft noch aufgrund der weltweit steigenden Temperaturen auch am Untermain ansteigen werden. Dies zeigt der Ende Februar 2021 von Umweltminister Thorsten Glauber (FW) vorgestellte Klimareport Bayern, der von einem Temperaturanstieg von 4,8 Grad bis zum 2100 ausgeht (im Vergleich zum Zeitraum 1971 bis 2000). Die Folgen sind Trockenheit und Starkregen bzw. Überschwemmungen. Die geplante Trasse in Sulzbach ist also eher unwahrscheinlich.
Daher ist es sinnvoll und notwendig, in einem Raumordnungsverfahren die verschiedenen Interessen der betroffenen Gemeinden zu berücksichtigen. Und hier müssen auch neue Planungen berücksichtigt werden, die die Verkehrsströme verändern werden, wie der Ausbau der B 26 oder der Bau der Südbrücke in Kleinwallstadt.
Das Raumordnungsverfahren muss auch aktuelle Entwicklungen wie die Abnahme der Bevölkerung oder den zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke in Sulzbach berücksichtigen.
Hans Jürgen Fahn erinnert an ein Schreiben von Innenminister Herrmann vom Oktober 2016, wo der Minister ein Raumordnungsverfahren nicht für nötig hält. Die aktuellen Entwicklungen flossen aber noch nicht in diese Bewertung mit ein. Staatssekretär Gerhard Eck hatte dagegen bereits im Oktober 2016 der BI „lebenswertes Sulzbach“ mitgeteilt, dass bezüglich des Planung der OUG Sulzbach „kein konfliktfreier Raum“ vorhanden ist . Dies hat sich in den folgenden Jahren deutlich verschärft und nach der Stellungnahme von Wulf Hahn von regio consult haben sich die Fronten zwischen Sulzbach und Niedernberg eher verschlechtert

Daher ist es notwendig, dass sich die beteiligten Kommunen Sulzbach, Niedernberg , Leidersbach und Aschaffenburg (und evtl. Kleinwallstadt) konkret zusammensetzen und gemeinsam nach einer Lösung suchen, die alle Gemeinden nach vorne bringt. Nötig ist also ein Gesamtverkehrskonzept Auch ist es wichtig, die beteiligten Bürgerinitiativen pro und contra hier einzubeziehen.

Autor:

Hans Juergen Fahn aus Erlenbach a.Main

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