Nach versuchtem Tötungsdelikt in Mömlingen – Fahndungsmaßnahmen dauern an

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vom 14.04.2017 - Bereich Untermain

MÖMLINGEN, LKR. MILTENBERG. Nachdem am Freitagvormittag eine 43-Jährige von ihrem 47-jährigen Ehemann schwer verletzt worden war, ermittelt die Kriminalpolizei Aschaffenburg in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft wegen versuchten Totschlags. Der Tatverdächtige ist weiterhin flüchtig.

Die Fahndungsmaßnahmen der Polizei nach dem versuchten Tötungsdelikt dauern weiterhin an. Nach der Öffentlichkeitsfahndung am Freitagnachmittag ging ein erster Hinweis ein, nachdem eine Person, auf die die Beschreibung des Verdächtigen passen könnte, im Bereich Mömlingen gesehen wurde. Dennoch konnte der Tatverdächtige bislang nicht aufgefunden werden.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen war die Familie, die aus dem Raum Sinsheim stammt, mit dem Auto auf dem Weg zu einer Feier nach Erlenbach, als es aus noch unbekanntem Grund bei Mömlingen wohl zu einem Streit zwischen den Eheleuten kam. Im Verlauf des Streites wurde der 47-Jährige handgreiflich und soll seine Frau aus dem Auto gezogen und mit massiver Gewalt auf sie eingeschlagen haben. Anschließend soll er in den Mömlinger Wald geflüchtet sein. Der 22-jährige Sohn des Ehepaares fuhr mit der Verletzten im Auto weiter zu Bekannten nach Erlenbach (nicht, wie zunächst berichtet, zur Wohnung der Familie). Von dort aus wurde der Rettungsdienst verständigt.

Die Frau kam mit schweren Gesichts- und Kopfverletzungen zur Behandlung in ein Krankenhaus. Es besteht jedoch keine Lebensgefahr. Die Kriminalpolizei Aschaffenburg nahm in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zur Tat auf. Parallel dazu liefen die Fahndungsmaßnahmen nach dem Tatverdächtigen unter der Leitung der Polizeiinspektion Obernburg an. Die Maßnahmen dauern nach wie vor an.

Der genaue Tatablauf sowie die Hintergründe der Tat sind noch Gegenstand der Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft. Hierzu sind weitere Vernehmungen sowie rechtsmedizinische und kriminaltechnische Untersuchungen erforderlich, die noch einige Zeit in Anspruch nehmen können.

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