CSA fordert Eingliederung von Selbständigen und Beamten in gesetzliches Rentensystem

Unterfranken/Schweinfurt: Bei einer Diskussionsveranstaltung mit dem Landtagsabgeordneten Steffen Vogel in Schweinfurt sprach sich die CSA dafür aus, andere Berufsgruppen wie Selbständige und Beamte in das gesetzliche Rentensystem einzugliedern. MdL Vogel brachte den Vorschlag ein, bei Rentenerhöhungen einen Mindesterhöhungsbetrag von 20 bis 30 Euro festzusetzen.

Steffen Vogel, der Mitglied im Sozialausschuss des Landtags ist, bekräftigte, dass die Themen der Christlich Sozialen Arbeitnehmer (CSA) von entscheidender Bedeutung sind für die Zukunft der Menschen in unserem Land. Arbeit müsse sich lohnen und vom Arbeitslohn müsse man leben können. Die Einführung des Mindestlohns war daher eine richtige Entscheidung. Auch die Dokumentation war nicht das Problem. Vielmehr wurden erst durch die Dokumentation die gängigen Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz offenkundig – beispielsweise im Gaststättengewerbe, wenn eine Bedienung länger als 10 Stunden am Tag bei einer Hochzeit arbeitete. Daher müsse man sich hier über arbeitnehmerfreundliche, aber gleichzeitig praxisnahe Lösungen Gedanken machen, beispielsweise in Form einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, so MdL Vogel.
Für die CSA-Forderung nach einer Eingliederung von Selbständigen und andere Berufsgruppen – auch Beamten – in das gesetzliche Rentensystem zeigte Steffen Vogel Verständnis. Dies entspreche dem Schweizer Modell, das sich durchaus bewährt habe. Dass derzeit Beamte 71% vom letzten Bruttogehalt als Rente bekommen, während Arbeitnehmer nur 43% vom durchschnittlichen Nettogehalt erhalten sollen, werfe berechtigte Gerechtigkeitsfragen auf. Eine stärkere Beteiligung von Beamten am sozialen Ausgleich im Rentensystem sollte diskutiert werden.
MdL Steffen Vogel stellte in diesem Zusammenhang die Idee vor, dass bei einer Rentenerhöhung nach seiner Ansicht nicht nur eine prozentuale Erhöhung erfolgen sollte, sondern eine betragsmäßige Mindesterhöhung, z.B. in Höhe von 20 oder 30 Euro, damit gerade die Bezieher von geringen Renten stärker profitieren würden.
Die aktuelle Situation zeigt nach Ansicht von Steffen Vogel, dass die gesetzliche Rente gar nicht so schlecht ist – zumindest im Vergleich zu Rentenmodellen nach dem Kapiteldeckungsprinzip. Ein kleiner Arbeitnehmer würde von der Riesterrente nicht profitieren, weil er dann als Rentner weniger vom Staat bekommt zur Aufstockung auf das Niveau der Grundsicherung. Außerdem hat die kapitalgedeckte Rentenversicherung angesichts der langanhaltenden Niedrigzinsphase ein Problem. Der CSA-Bezirksvorsitzende Dr. Christian Steidl erinnerte daran, dass die CSA Unterfranken schon vor 5 Jahren davor gewarnt hatte, dass die lockere Euro-Geldpolitik diese negative Folge mit sich bringen werde. Heute sieht die CSA die kapitalgedeckte Rentenversicherungen als gescheitert an. Auch die privaten Krankenversicherungen, die Altersrückstellungen bilden, werden Schwierigkeiten bekommen, prognostizierte Christian Steidl.
In der „Urbanisierung“ – auch als „Verstädterung“ oder „Landflucht“ bezeichnet, sieht Steffen Vogel einen Mega-Trend. Allerdings ziehen nicht alle in die Ballungszentren. Viele Rentner fliehen aus den Großstädten, weil sie sich die dortigen Mieten nicht leisten können. Andererseits ziehen viele Berufstätige – alleine oder mit ihrer Familie – in die Städte, in denen es besser bezahlte Jobs und eine vielfältigere Infrastruktur gibt. Daher gibt es besonders im ländlichen Raum abseits von Autobahn oder Schnellstraße viele leerstehende Wohnungen. Daher sprach sich Steffen Vogel gegen weiteren sozialen Wohnungsbau in Großstädten aus. Vielmehr sollten die Arbeitslosen in günstigen Sozialwohnungen auf dem Lande untergebracht werden. Christian Steidl vermutete, dass diese Umverteilung aktuell daran scheitert, dass die Landkreise und kreisfreien Städte für die Unterbringung zuständig sind. Daher sollte man prüfen, die Zuständigkeit für die Unterbringung der Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch II nicht beim Bezirk besser aufgehoben wäre.
2,4% der Arbeitskräfte sind Leiharbeiter. Das entspricht rund einer Million Arbeitnehmer. Die Zahl hat sich in den letzten 10 Jahren verdoppelt, berichtete Steffen Vogel. Er begrüßte die Übereinkunft in Berlin, dass die Leiharbeiter nach 9 Monaten den gleichen Lohn erhalten müssen wie die Stammbelegschaft – auch „Equal-Pay“-Regelung genannt. Ob sich die Regelung bewährt, dass die Leiharbeiter nach 18 Monaten entweder übernommen oder entlassen werden müssen, das müsse man abwarten. Da die Leiharbeit nicht nur Spitzen beim Arbeitskräftebedarf abdecken könne, sondern auch eine gute Berufseinstiegsmöglichkeit vor allem für Ungelernte sei, sollte sie nicht nur unter dem Aspekt eines möglichen Missbrauchs gesehen werden. Problematischer seien teilweise Werksverträge, mit denen manchmal das Verbot der Scheinselbständigkeit oder das Equal-Pay-Gebot umgangen werde.
Die Frage des aktuellen Fachkräftebedarfs warf die stellvertretende CSA-Bezirksvorsitzende Ulrike Langhans (Würzburg) auf. Angesichts noch immer vieler nicht übernommener Leiharbeiter, schlechter bezahlter Arbeiternehmer in Werksverträgen, geringfügig Beschäftigten und rund 2,7 Millionen Arbeitslosen, sollte man das Jammern der Betriebe im Hinblick auf angeblichen Fachkräftemangel mit Vorsicht betrachten. Ulrike Langhans forderte, die Mittel der Bundesagentur für Arbeit für Qualifizierungsmaßnahmen wieder aufzustocken. Steffen Vogel zeichnete ein differenziertes Bild. Es fehlen tatsächlich Handwerker, während manche Akademiker keine angemessenen Arbeitsplätze finden.
Christian Steidl dankte Steffen Vogel, dass er ein offenes Ohr für die Anliegen der Arbeitnehmer hat. Es wurde vereinbart, beim nächsten Gespräch den Schwerpunkt auf die Pflege zu legen. Hierbei gehe es einerseits um ein hohes Niveau der Pflege und andererseits um gute Arbeitsbedingungen und angemessene Entlohnung für das Pflegepersonal.

Autor:

Christian Steidl aus Erlenbach a.Main

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