Trasse der OUG Sulzbach darf nicht im Überschwemmungsgebiet des Mains liegen
VCD unterstützt die BI Lebenswertes Sulzbach und Erhalt der Mainauen- Die Argumente der Gemeinde Niedernberg sind nachvollziehbar

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Verkehrsministerin Kerstin Schreyer und Umweltminister Thorsten Glauber antworten detailliert zum Eingriff in das Überschwemmungsgebiet des Mains durch die geplante OUG Sulzbach - Keine Antwort zu dem Stellungnahmen der BI Sulzbach und von Regio Consult- Fahn: Es ist noch nichts entschieden.

Für den VCD-Kreisvorsitzenden Dr. Hans Jürgen Fahn ist es ein Teilerfolg. Ministerin Kerstin Schreyer und Umweltminister Glauber geben jetzt genauere Angaben zur aktuellen Hochwassergefahr auf der geplanten Trasse der OUG Sulzbach. Fahn hatte den beiden Ministern Unterlagen des Wasserwirtschaftsamtes von 2012 und 2016 vorgelegt, wonach die geplante Trasse extrem hochwassergefährdet sei und aus wasserwirtschaftlicher Sicht abzulehnen sei. Auch Ministerialrat Peter Weywadel hatte dies Fahn in einem Schreiben von 2019 noch einmal bestätigt.
In ihrem Antwortschreiben vom 22.9.21 schreibt Kerstin Schreyer, dass der Sicherung unserer Trinkwasservorkommen und dem Freihalten der Überschwemmungsgebiete grundsätzlich eine hohe Bedeutung zukomme. Daher nehme die Wasserwirtschafts- verwaltung eine restriktive Haltung ein.
Nachdem Fahn auf die aktuelle Hochwasserlage in Deutschland hingewiesen hatte (die Gefahr von extremen Regenfällen durch den Klimawandel hat sich bis auf das 9fache erhöht) ordnete Kerstin Schreyer die damaligen Aussagen des Wasserwirtschaftsamtes aus heutiger Sicht ein.
• Erst die folgenden Planuntersuchungen in den folgenden Planungsphasen ermöglichen eine weitergehende Bewertung. Und Umweltminister Thorsten Glauber ergänzt, dass es sich bisher nur um eine grobe Variantenuntersuchung handele (lediglich Linien in einem Lageplan).
• Die Vorzugsvariante der OUG Sulzbach liege vollständig im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Mains.
• Daher steht derzeit dem Vorhaben der § 78a Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dagegen.
• Lediglich nach § 78a Abs.2 WHG lasse Ausnahmen zu, die aber kumulativ (d.h. alle gemeinsam) erfüllt sein müssen. Hier werden drei Ausnahmepunkte genannt (z.B. keine Beeinträchtigung durch den Hochwasserabfluss und keine Gefährdung von Leben, Gesundheit sowie erhebliche Sachschäden ). „Aufgrund der aktuellen Hochwasserlage werde diese Gefährdung noch deutlich zunehmen, was eine Planung der OUG eigentlich unmöglich mache“, so Fahn. Eine Umgehung in einem Überschwemmungsgebiet dient auch nicht dem Wohl der Allgemeinheit. Daher ist kaum vorstellbar, dass die zuständige Behörde (Regierung von Unterfranken) die aktuelle Planung akzeptiert.
• Natürlich weist Frau Schreyer noch auf die kommende Planfeststellungsverfahren hin, aber für den VCD wäre es wichtig, dass bereits heute alternative Planungen geprüft werden. Fahn: „Es ist unverständlich, dass die Ministerin nicht bereits heute diese wasserrechtliche Prüfung durch das Ministerium prüfen lasse“.
• Kerstin Schreyer beantwortet leider nicht die Punkte 3-8 des Schreibens des VCD. Hier geht es um die Stellungnahme zur Antwort des Staatlichen Bauamtes und das Schreiben der BI Lebenswertes Sulzbach, die sich beide auf die Stellungnahme von regio consult beziehen. Das Staatliche Bauamt sieht alle Punkte Niedernberg entkräftet an,ohne auf einen einzigen Punkt der Gegenargumente Niedernbergs einzugehen. Laut BI in Sulzbach wird in der Stellungnahme des Amtes nur auf die BE-lastung auf der N-S-Trasse eingegangen, nicht aber auf die zugehörige ENT-lastung innerhalb von Sulzbach.
• Dr.Fahn bedankt sich bei den beiden Ministern und hofft, dass die ausstehenden Fragen bzw. Unklarheiten noch geklärt werden. Er werde nochmals Kerstin Schreyer kontaktieren.
Die Antworten der Minister Schreyer und Glauber sind im Wortlaut auf der Facebook-Seite von H.J.Fahn nachzulesen.

Autor:

Hans Juergen Fahn aus Erlenbach a.Main

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