Jugendhilfeausschuss
Ausschuss erkennt mehrere Bedarfe für Jugendsozialarbeit an

Jeweils einstimmig hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am Dienstag, 2. Mai, den Bedarf für Jugendsozialarbeit an vier Schulen des Landkreises Miltenberg festgestellt.

Das betrifft etwa die Berufsschule an den Standorten Miltenberg und Obernburg, an der seit September 2017 eine Vollzeitstelle mit jeweils 19,5 Stunden pro Woche an jedem Schulstandort existiert. Nun entsprach der Ausschuss einer Bitte der Schulleitung, die Zahl der Stunden auf 1,4 Vollzeitäquivalente zu erhöhen (54,6 Stunden pro Woche). Begründet wird der Mehrbedarf unter anderem mit einer deutlichen Zunahme problembehafteter und psychisch belasteter Auszubildender sowie deutlich reduzierter Ressourcen und Sozialkompetenzen der Beschulten im Allgemeinen. Der therapeutische Bedarf sei massiv angestiegen, aber Therapieplätze und Ressourcen seien nicht vorhanden. Die langen
Wartezeiten müssten von den Jugendsozialarbeiter*innen durch sogenannte Stützgespräche und sozialpädagogische Methoden notdürftig überbrückt werden. Zudem sei mit einem weiteren Anstieg von Schülerinnen und Schülern mit diesen Bedarfen zu rechnen.

Auch dem Antrag der Schulleitung der Realschule Elsenfeld auf Einrichtung einer Jugendsozialarbeitsstelle im Umfang von 30 Stunden pro Woche entsprach der Ausschuss. An der Grundschule Eschau wurde ein Bedarf von 19,5 Stunden pro Woche anerkannt, geplant ist der Start am 1. September 2023. An der Schule war bis Ende Juni 2022 Jugendsozialarbeit mit zuletzt 15 Stunden pro Woche ungefördert im Einsatz, seither ist die Stelle nicht besetzt. An der Grundschule Großwallstadt gab es bis Ende 2022 eine ungeförderte Jugendsozialarbeitsstelle mit 30 Wochenstunden. Diese soll durch eine staatlich geförderte Stelle von 19,5 Stunden pro Woche ersetzt werden, aufgrund der Förderrichtlinien kann der Antrag aber erst nach einer einjährigen Vakanz gestellt werden. Der Ausschuss erkannte den Bedarf für die Stelle an, die Schule kann den Antrag frühestens am 1. Januar 2024 stellen.

Jugendamt neu organisiert:

Laut Landrat Jens Marco Scherf wurde das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie neu organisiert. Das Sachgebiet 20 (Verwaltung und Jugendsozialarbeit) leitet seit dem 1. Januar 2023 Birgitta Fuchs, das Sachgebiet 22 (Soziale Dienste) wird von Rüdiger Rätz geleitet.

Personalwechsel im Jugendhilfeausschuss:

Seit der letzten Sitzung des Ausschusses gab es mehrere Personalwechsel. Neue beratende Mitglieder sind Vera Boughton (Gleichstellungsbeauftragte, vorher Sabine Farrenkopf), Björn Pahl (Evangelisch-lutherische Kirche, zuvor Jörg Fecher), neue stellvertretende Mitglieder sind Birgitta Fuchs (Jugendamt, vorher Wolfgang Leiblein), Judith Appel (Erziehungsberatungsstelle, zuvor Peter Winkler) und Maria Zepke (Katholische Kirche, zuvor Lukas Hartmann). Aufgrund einer gesetzlichen Änderung ist nun auch das Jobcenter mit Eliana Da Silva Alfonso vertreten, Stellvertreter ist Dieter Scheurich. Aufgrund eines Wechsels eines Fraktionsmitglieds im Kreistag von der SPD zu den Freien Wählern kam es zu einer weiteren Änderung: Der Sitz von Bündnis 90/Die Grünen entfällt, stattdessen bekommen die Freien Wähler einen Sitz mehr, der von Thomas Becker besetzt wird (Stellvertreter Andreas Fath-Halbig). Kreisrätin Jessica Klug wird künftig von Thomas Zöller vertreten. Weitere Stellvertreterpositionen wurden mit Martin Plomitzer (BRK) und Katharina Hilscher (Caritas) besetzt. Alle Änderungen wurden bereits vom Kreistag beschlossen.

Wahl der Jugendschöffen:

Der Landkreis Miltenberg folgte einer Aufforderung durch das Landgericht, dem Amtsgericht Obernburg eine Vorschlagsliste mit mindestens 40 Personen als Jugendschöffen vorzulegen. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wählten alle vorgeschlagenen 29 Frauen und 15 Männer, so dass die Liste dem Gericht vorgelegt werden kann. Daraus werden die Jugendschöffen gewählt.

Ja zu Pauschalbeträgen:

Jeweils einstimmig folgte der Ausschuss Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände zur Anpassung verschiedener Pauschalbeträge – etwa zur Pflegepauschale für die Vollzeitpflege, die ab dem 1. Juli 2023 für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr 974 Euro pro Monat beträgt (zuvor 918 Euro), vom siebten bis
zwölften Lebensjahr 1104 Euro (1034 Euro) und ab dem 13. Lebensjahr 1276 Euro (1188 Euro). Auch werden die monatlichen Pauschalbeträge für weitere Leistungen in der Vollzeitpflege vom 1. Juli 2023 an von bisher 30 Euro auf monatlich 50 Euro angehoben. Dabei handelt es sich um zusätzliche, über den Unterhaltsbedarf hinausgehende Leistungen. Um den Pflegeeltern Spielräume für eigene Entscheidungen zu eröffnen und um häufige Antragstellungen zu vermeiden, werden diese als monatliche Pauschale ausgezahlt. Übernommen wird zudem der überarbeitete, detaillierte Beurteilungsbogen für die Ermittlung eines Mehrbedarfes bei Sonderpflege in der Vollzeitpflege – und dies rückwirkend ab 1. Januar 2023. Mit dem Bogen wird ermittelt, ob junge Menschen einen erweiterten Förderbedarf haben – beispielsweise aufgrund schwerer emotionaler, psychischer oder körperlicher Beeinträchtigungen im Alltag, die zu gravierenden Verhaltensauffälligkeiten führen und besondere pädagogische Betreuung benötigen. Mit diesen Zuschlägen, die durch ein Punktesystem ermittelt werden, wird der erzieherische Mehraufwand der Pflegeeltern entgolten.

Fachdienst Familienbildung:

Im Ausschuss stellte sich in Katrin Wolf die neue Fachkraft für Familienbildung vor. Sie folgt Claudia Joos, die die Stelle viele Jahre lang besetzte. Zu Wolfs Aufgaben gehört es, Bedarfe von Familien zu ermitteln und passende Angebote anzubieten – etwa in Form von Seminaren, Fachtagen und Workshops. Zu ihrer Arbeit gehört auch die Vernetzung aller Kooperationspartner, die Begleitung der Familienstützpunkte, die Organisation von Veranstaltungen (etwa Familienkongress, Vatertage), Öffentlichkeitsarbeit sowie die Bereitstellung von Broschüren. Die Stelle wird größtenteils über ein Förderprojekt finanziert. Dieses basiert auf einem Konzept, das alle vier Jahre fortgeschrieben und das Katrin Wolf in diesem Jahr stark beschäftigen wird. Sie erhebt hierfür den Bestand an Angeboten im Landkreis, erfragt die Bedarfe, bezieht
soziodemografische Faktoren ein und ergänzt alle Fakten durch Interviews mit Expertinnen und Experten. Das Konzept wird sie anschließend dem Jugendhilfeausschuss vorstellen, ehe es dem Staatsministerium für eine weitere Förderzusage vorgelegt wird.

Landkreis Miltenberg nimmt seit dem 01.04.2014 am bayerischen Förderprojekt „strukturelle Weiterentwicklung der Familienbildung und Einrichtung von Familienstützpunkten“. Der Start erfolgte 2016, die erste Fortschreibung 2020 und im nächsten Jahr steht die nächste Fortschreibung an.

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