Radfahren in der Corona-Krise
Neues aus der "Drahtesel" Touren-Sammlung - Rennrad-Edition Nr. 3

Langsam werden die Ausgangsbeschränkungen Stück für Stück gelockert. Dennoch gelten die Abstandsregeln und nach wie vor sind Radausfahrten in der Gruppe nicht erlaubt. Aber auch alleine oder zu zweit machen die Radtouren in den letzten Wochen Spaß, da das Wetter und die Frühlingsnatur einfach super sind.

Heute bekommen Sie wieder eine Rennrad-Strecke aus dem Tourenpool des Team-Drahtesel vorgestellt. Die Touren finden Sie als GPX-Track bei Facebook beim Team-Drahtesel.Lützelbach.de. Die Strecken können Sie sich dann herunter laden und Ihre „Drahtesel“ Touren alleine machen. Der Startpunkt der Touren ist vorm „Drahtesel“ in der Hardtstraße in Lützelbach.

Dieses Mal führt die Strecke über und durch „Odenwaldberge und Maintal“. https://www.bikemap.net/de/r/5851773/#10.29/49.7046/9.1383

Von Lützelbach fahren wir an Rimhorn vorbei und durch Breitenbrunn zur Windlücke. Weiter geht es zum Hainhaus über die Vielbrunner Höhe nach Eulbach. Es folgt dann die Fahrt durch Würzberg und über die bayerisch-hessische Grenze nach Breitenbuch. Bis Amorbach geht es anschließend durch Watterbach und Kirchzell fast ausschließlich bergab. Durch Weilbach und Breitendiel geht es flach weiter nach Kleinheubach. Von hier aus fahren wir auf dem Radweg nach Laudenbach und durch Trennfurt nach Wörth. In Seckmauern geht es dann nochmals aufwärts über den Baiersberg nach Lützelbach. Rund 70 Kilometer mit ca. 850 Höhenmeter hat die gesamte Strecke.

Seit dem 28.04.2020 gelten neue Regeln in der Straßenverkehrsordnung, die das Radfahren sicherer machen sollen. Hier eine kurze Zusammenfassung :

Mindestabstand
Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben.

Halten und Parken: Missbrauch wird teuer
Deutlich teuer wird es für Autofahrer, die in zweiter Reihe halten. Statt bisher 15 sind jetzt mindestens 55 Euro fällig. Werden andere behindert oder gefährdet, sind es bis zu 100 Euro, außerdem droht ein Punkt in Flensburg. Diese Strafen gelten auch für das Parken auf Geh- oder Radwegen und das Halten auf Schutzstreifen.

Generelles Haltverbot auf Schutzstreifen
Schutzstreifen für den Radverkehr trennen den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie (Zeichen 340 der StVO). Autos dürfen dort zwar nicht parken, aber bislang noch bis zu drei Minuten halten. Dies führt vielfach dazu, dass die Radfahrenden Schutzstreifen nicht durchgängig nutzen können, weil ihnen haltende Autos den Weg versperren. Deshalb wird dort ein generelles Haltverbot eingeführt.

Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Die Straßenverkehrsbehörden können – zum Beispiel an Engstellen – ein Überholverbot von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen (u.a. Fahrrädern) für mehrspurige Kraftfahrzeuge anordnen. Hierfür wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt.

Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern
Durch eine Neufassung der bestehenden Regelung wird klargestellt, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden grundsätzlich gestattet ist. Lediglich wenn andere Verkehrsteilnehmende behindert werden, muss hintereinander gefahren werden.

Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts
Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t wird aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße können mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Einrichtung von Fahrradzonen
Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen angeordnet werden können. Die Regelung orientiert sich an den Regeln für Fahrradstraßen: Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Auch Elektrokleinstfahrzeuge werden hier fahren dürfen. Die Straßenverkehrsbehörden werden Fahrradzonen unter erleichterten Voraussetzungen anordnen können.

Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer
Mit der StVO-Novelle wird die bestehende Grünpfeilregelung auch auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem wird ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt.

Trotz der neuen Regeln – fahrt vorausschauend, gebt auf Euch acht und bleibt gesund

Fragen?

Dieter Deckenbach
Römergasse 17
64750 Lützelbach
Tel.: 0160-97370225

Autor:

Team drahtesel-lützelbach.de aus Lützelbach

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