Schulungen für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen nach §82 Abs.4 Satz 2 Nr. 1 AVSG: Termine 2024

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16. März 2024
09:00 - 16:30 Uhr
19. Oktober 2024
09:00 - 16:30 Uhr

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Hintergrund: Als die Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (BSA e. V.) zu Beginn des Jahres 2023 einen Termin für die Schulung zur ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen nach §82 Abs.4 Satz 2 Nr. 1 AVSG festlegte, handelte es sich um einen Testballon, von dem niemand wusste, ob oder wie hoch er fliegen würde. Nach den ersten Veröffentlichungen des Termins mit einer Erklärung, um was es sich bei dem sperrigen Begriff überhaupt handelt, wurde jedoch schnell klar: Der Testballon fliegt nicht nur hoch, sondern auch weit. Die erste Schulung im März war innerhalb kürzester Zeit ausgebucht und mit den Teilnehmer:innen der Warteliste konnte direkt eine zweite Schulung im April, nur sechs Wochen später, angesetzt werden. Die Nachfragen rissen nicht ab, so dass im Oktober noch ein weitere Schulungstermin angeboten wurde, der bis auf den letzten Platz ausgebucht war. Das Resümee für 2023: Drei Schulungen in Präsenz im Bürgerhaus Obernburg (BOBB), 47 geschulte Ehrenamtlichen und ein überraschtes Team der Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (BSA e. V.).

Um was geht es nun aber bei dieser Schulung, die so großen Anklang findet?

125€ stehen jedem Menschen mit Pflegegrad (unabhängig von der Höhe des Pflegegrades) monatlich zu, um sogenannte Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Bis 2020 war dies jedoch nur über einen anerkannten Dienstleister möglich und viele Pflegebedürftige ließen ihre Gelder ungenutzt verfallen. Seit Januar 2021 können diese Entlastungsleistungen auch von ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen erbracht werden. Die Nachbarin, die beim Einkaufen und im Haushalt hilft oder der Neffe, der einmal in der Woche zum Spazieren gehen und Backgammon spielen vorbeikommt. Diese können eine monatliche Aufwandsentschädigung im Rahmen des Entlastungsbudgets von 125€ erhalten.

Damit dies möglich ist, müssen die Ehrenamtlichen ein kostenloses Institutionskennzeichen beantragen, eine 8-stündige Schulung besuchen und sich dann bei der Fachstelle für Demenz und Pflege registrieren lassen. Ausgeschlossen sind Verwandte bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad, sowie Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben.

Und es geht weiter: Termine 2024

Im Jahr 2024 wird es zwei weitere Schulungen geben. Im Bürgerhaus Obernburg erklärt Frau Wüst von der Fachstelle für Demenz und Pflege Unterfranken alles, was im Zusammenhang mit diesem Ehrenamt wichtig ist. Im Vordergrund stehen die Themen Betreuung Pflegebedürftiger, Kommunikation und Unterstützung bei der Haushaltsführung. Bereits im Vorfeld bekommen die Teilnehmer den Antrag auf das Institutionskennzeichen zugeschickt und auch die Registrierung bei der Fachstelle für Demenz und Pflege wird besprochen.

Der Kurs ist kostenfrei, die Teilnehmerzahl begrenzt. Anmeldeschluss ist jeweils zwei Wochen vor dem Schulungstag.

Was Schulung für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen nach §82 Abs.4 Satz 2 Nr. 1 AVSG

Wann Samstag,16. März 2024, 9:00 – 16:30 Uhr

Samstag, 19. Oktober 2024, 9:00 – 16:30 Uhr

Wo Bürgerhaus Obernburg, Untere Wallstraße 24

Wer Veranstaltet wird die Schulung von der Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige e. V. in Kooperation mit der Fachstelle für Demenz und Pflege Unterfranken

Anmeldung und weitere Informationen:

Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige e. V.

Telefon: 09371 6694920

E-Mail: info@seniorenberatung-mil.de

Internet: http://seniorenberatung-mil.de

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