Geflüchtete als Mitbewohner*innen: Was gilt es zu beachten?

Im Konflikt zwischen Russland und der Ukraine fliehen Menschen nach Deutschland und suchen hierzulande Schutz: Dürfen MieterInnen den Geflüchteten diesen Schutz auch anbieten? | Foto: DGB Aschaffenburg
  • Im Konflikt zwischen Russland und der Ukraine fliehen Menschen nach Deutschland und suchen hierzulande Schutz: Dürfen MieterInnen den Geflüchteten diesen Schutz auch anbieten?
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Viele Menschen in Deutschland fragen sich, wie sie Ukrainerinnen und Ukrainer in ihrer Not helfen können. Sie bieten Geflüchteten an, bei ihnen zu Hause unterzukommen.
Wohnen Helfende aber selbst zur Miete, gelten die Regelungen und somit auch die Grenzen des Mietrechts.

Auf Initiative des Deutschen Gewerkschaftsbunds wird man am Abend des 5. April 2022 beispielsweise den Fragen nachgehen:
1) Darf ich Geflüchtete in meine Mietwohnung aufnehmen?
2) Wie lange darf ich Menschen in meine Mietwohnung aufnehmen?
3) Benötige ich immer die Erlaubnis des Eigentümers?
4) Gibt es Formvorgaben?

Referent ist Julian Körner, Geschäftsführer Deutscher Mieterbund Aschaffenburg.
Beginn: 18:00 Uhr.

Anmeldungen bitte bis zum 04.04.2022 per Mail an aschaffenburg@dgb.de

Autor:

Andrea Faggiano aus Obernburg am Main

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